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Einsatz Und Arbeitsbereiche; Anforderungen An Das Bedienungs- Und Wartungspersonal - delko SRD 28F Betriebsanleitung

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– Werden Mängel an den Sicherheitseinrichtungen
oder andere Mängel, die den sicheren Betrieb der
Maschine beeinträchtigen, festgestellt, ist der Auf-
sichtführende unverzüglich zu verständigen.
– Bei Mängeln, die Personen gefährden, ist der Be-
trieb der Maschine sofort einzustellen.
Bodenverdichtungsmaschinen sind, entsprechend den
Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnis-
sen nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich
durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren
Zustand zu prüfen. Die Prüfungsergebnisse sind schrift-
lich festzuhalten und mindestens bis zur nächsten Prü-
fung aufzubewahren.
Hinweis! Vordrucke für den Nachweis dieser
Sicherheitsprüfung finden Sie auf den Seiten
29 bis 31 dieser Betriebsanleitung. Bitte ko-
pieren Sie diese Vordrucke bei Bedarf vor dem
Ausfüllen.

1.2.1 Einsatz und Arbeitsbereiche

Die Rüttelplatte ist nur zum Verdichten von Boden be-
stimmt. Er ist für alle Bodenarten oder Schüttmateriali-
en geeignet. Je nach Bodenart reicht die Verdichtungs-
wirkung bis zu einer Tiefe von 65 Zentimetern. Beim
Einsatz in geschlossenen Räumen, in Gräben oder
Schächten ist unbedingt auf ausreichende Belüftung zu
achten.
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1.2.2 Anforderungen an das Bedienungs-
und Wartungspersonal
Mit dem selbständigen Führen und Warten von Boden-
verdichungsmaschinen dürfen nur Personen beschäf-
tigt werden, die:
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. körperlich und geistig geeignet sind,
3. im Führen und Warten dieser Maschinen unterwie-
sen sind und ihre Befähigung hierzu dem Unterneh-
mer nachgewiesen haben und
4. erwarten lassen, daß sie die ihnen übertragenen
Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Hinweis! Vordrucke für den Sachkundenach-
weis von Bedienungs- und Wartungspersonal
finden Sie auf den Seiten 27 bis 28 dieser Be-
triebsanleitung. Bitte kopieren Sie diese Vor-
drucke bei Bedarf vor dem Ausfüllen.
Das Bedienungspersonal muß vom Unternehmer be-
auftragt sein. Das Bedienungspersonal muß die
Betriebsanleitung der jeweiligen Maschine gelesen und
verstanden haben.
Alle Wartungsarbeiten, die nicht ausdrücklich für den
Bediener erlaubt sind, dürfen nur von eingewiesenem
oder geschultem Wartungspersonal vorgenommen wer-
den.

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