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Schutzmaßnahmen
Beim Umgang mit Kraftstoff oder Öl ist Rauchen, der
Gebrauch von offenem Feuer und Licht sowie der Ein-
satz von nicht EX-geschützten elektrischen oder elek-
tronischen Geräten strengstens untersagt.
Öle oder Kraftstoffe dürfen nur in geeigneten und zuge-
lassenen Behältnissen aufbewahrt werden.
Beim Umgang mit Kraftstoff ist höchste Vorsicht geboten.
Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften für den Um-
gang mit Kraftstoffen sind strikt zu beachten.
Kraftstoffgetränkte Kleidung sofort ausziehen und an
einem geeigneten Ort auslüften.
Mit Kraftstoff oder Öl getränkte Lappen in geeigneten
und vorschriftsmäßigen Behältern aufbewahren und um-
weltverträglich entsorgen.
Beim Umfüllen von Kraftstoff oder Öl stets geeignete
Trichter benutzen.
Achtung! Gesundheitsgefahr! Beim Umgang
mit Kraftstoffen besteht die Gefahr von Ge-
sundheitsschäden! Das Einatmen von Kraft-
stoffdämpfen oder Hautkontakt mit Kraftstoff
ist unbedingt zu vermeiden!
Gefahr von Umweltschäden! Durch Auslaufen
von Kraftstoff oder Öl besteht die Gefahr der
Verunreinigung von Boden oder Gewässern.
Vorsorge
– Behälter mit Kraftstoffen oder Ölen sorgfältig ver-
schließen.
– Kraftstoffbehälter nicht der direkten Sonneneinstrah-
lung aussetzen.
– Kraftstoffbehälter immer im Schatten aufbewahren.
– Leere Behältnisse vorschriftsmäßig und umweltver-
träglich entsorgen.
– Geeignete Bindemittel bereithalten und bei Bedarf un-
verzüglich einsetzen.
1.7 Gefahren durch Lärm
Achtung! Lärm kann Hörverlust (Taubheit),
Schwerhörigkeit, Gesundheitsstörungen wie
Gleichgewichts- oder Bewußtseinsstörungen
verursachen, ebenso Störungen des Herz- und
Kreislaufsystems.
Die Intensität des tatsächlich auftretenden Lärms ist bei
Bodenverdichtungsmaschinen sehr stark von der zu ver-
dichtenden Bodenart abhängig. Die Entscheidung ob und
welche persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor
Lärm zu tragen ist, kann deshalb nur vor Ort getroffen
werden.
Ursachen
– Impulslärm (<0,2 s; >90 dB(A))
– Maschinengeräusche über 85 dB(A)
– Maschinen nicht lärmgekapselt
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