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Sicherheit Und Unfallschutz - delko SV 6011 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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1.2 Sicherheit und Unfallschutz

Die nachstehenden Bestimmungen und Vorschriften
sind strikt zu befolgen, um das Risiko von Personen-
und / oder Sachschäden zu verringern.
Jeder, der mit der Rüttelplatte arbeitet, muß aus Sicher-
heitsgründen die vorliegende Betriebsanleitung vollstän-
dig gelesen und verstanden haben. Zusätzlich ist er mit
den einschlägigen regional geltenden Vorschriften zur
Sicherheit und zum Gesundheitsschutz vertraut zu ma-
chen.
Zum sicheren Betrieb der Rüttelplatte sind die einschlä-
gigen und regional geltenden Unfallverhütungsvorschrif-
ten, die einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvor-
schriften, oder die diesen Vorschriften gleichgestellten
einschlägigen Vorschriften zur Sicherheit und zum Ge-
sundheitsschutz anderer Mitgliedsstaaten der europäi-
schen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkom-
mens über den europäischen Wirtschaftsraum unbedingt
zu beachten.
Der Unternehmer hat diese Vorschriften in der aktuellen
Fassung unentgeltlich und jederzeit erreichbar zur Ver-
fügung zu stellen.
– Die Maschine darf nur bestimmungsgemäß unter Be-
rücksichtigung dieser Betriebsanleitung verwendet
und eingesetzt werden.
– Bodenverdichtungsmaschinen müssen so eingesetzt
und betrieben werden, daß ihre Standsicherheit im-
mer gewährleistet ist.
– An Bruch-, Gruben-, Halden- und Böschungsrän-
dern, an Grabenkanten und Absätzen müssen
Bodenverdichtungsmaschinen so betrieben werden,
daß keine Absturz- oder Umsturzgefahr besteht.
– Beim Betrieb von Bodenverdichtungsmaschinen mit
Verbrennungsmotoren in geschlossenen Räumen,
Tunnels, Stollen oder tiefen Gräben ist sicherzustel-
len, daß ausreichend gesundheitlich zuträgliche
Atemluft vorhanden ist. Werden die Abgase des Mo-
tors nicht in geeigneter Weise entfernt, besteht aku-
te Vergiftungs- und Erstickungsgefahr.
– Bei Bauarbeiten „unter Tage" dürfen ausschließlich
Maschinen mit Dieselmotor eingesetzt werden. Da-
bei ist unbedingt darauf zu achten, daß alle Abgase
ausreichend abgesaugt werden und dass ausrei-
chend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden
ist.
– Vor Arbeitspausen und bei Arbeitsende hat der
Maschinenführer die Bodenverdichtungsmaschine
auf tragfähigem und möglichst waagerechtem Gelän-
de abzustellen; auf geneigtem Gelände ist die Ma-
schine zusätzlich gegen Abrutschen und Umfallen
zu sichern.
– Die Wirksamkeit von Bedien- und Stellteilen darf nicht
unzulässig beeinflußt oder aufgehoben werden.
– Sicherheitsvorrichtungen dürfen nicht verändert, de-
montiert oder sonstwie in ihrer Wirkung beeinflußt
werden.
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