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Schutzmöglichkeiten
Gehörschutz (Watte, Stöpsel, Kapseln oder Helme) tra-
gen.

1.8 Restgefahren

Restgefahren sind Gefährdungen beim Umgang mit
Bodenverdichtungsmaschinen, die sich trotz sicher-
heitsgerechter Konstruktion nicht beseitigen lassen. Die-
se Restgefahren können völlig unterschiedlicher Natur
sein. Sie sind nicht offensichtlich erkennbar und könn-
ten die Quelle einer möglichen Verletzung oder Gesund-
heitsgefährdung sein.
Treten unvorhergesehene Restgefahren auf, ist der Be-
trieb der Maschine sofort einzustellen und der zuständi-
ge Vorgesetzte zu informieren. Dieser trifft dann die wei-
teren Entscheidungen und veranlaßt alles Notwendige,
um die aufgetretene Gefahr zu beseitigen. Bei Bedarf ist
der Maschinenhersteller zu informieren.
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