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Sicherheit Und Unfallschutz - delko RD32H Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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1.2 Sicherheit und Unfallschutz
Die nachstehenden Bestimmungen und Vorschriften sind strikt zu befolgen, um das Risiko von Personen- und/
oder Sachschäden zu verringern.
Jeder, der mit der Rüttelplatte arbeitet, muss aus Sicherheitsgründen die vorliegende Betriebsanleitung voll-
ständig gelesen und verstanden haben. Zusätzlich ist er mit den einschlägigen regional geltenden Vorschriften
zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz vertraut zu machen.
Zum sicheren Betrieb der Rüttelplatte sind die einschlägigen und regional geltenden Unfallverhütungsvorschrif-
ten, die einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, oder die diesen Vorschriften gleichgestellten ein-
schlägigen Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz anderer Mitgliedsstaaten der europäischen
Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum unbedingt zu
beachten.
Der Unternehmer hat diese Vorschriften in der aktuellen Fassung unentgeltlich und jederzeit erreichbar zur
Verfügung zu stellen.
– Die Maschine darf nur bestimmungsgemäß unter Berücksichtigung dieser Betriebsanleitung verwendet und
eingesetzt werden.
– Bodenverdichtungsmaschinen müssen so eingesetzt und betrieben werden, dass ihre Standsicherheit immer
gewährleistet ist.
– An Bruch-, Gruben-, Halden- und Böschungsrändern, an Grabenkanten und Absätzen müssen Bodenver-
dichtungsmaschinen so betrieben werden, dass keine Absturz- oder Umsturzgefahr besteht.
– Beim Betrieb von Bodenverdichtungsmaschinen mit Verbrennungsmotoren in geschlossenen Räumen,
Tunnels, Stollen oder tiefen Gräben ist sicherzustellen, dass ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft
vorhanden ist. Werden die Abgase des Motors nicht in geeigneter Weise entfernt, besteht akute Vergiftungs-
und Erstickungsgefahr.
– Bei Bauarbeiten „unter Tage" dürfen ausschließlich Maschinen mit Dieselmotor eingesetzt werden. Dabei
ist unbedingt darauf zu achten, dass alle Abgase ausreichend abgesaugt werden und dass ausreichend
gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist.
– Vor Arbeitspausen und bei Arbeitsende hat der Maschinenführer die Bodenverdichtungsmaschine auf
tragfähigem und möglichst waagerechtem Gelände abzustellen; auf geneigtem Gelände ist die Maschine
zusätzlich gegen Abrutschen und Umfallen zu sichern.
– Die Wirksamkeit von Bedien- und Stellteilen darf nicht unzulässig beeinflusst oder aufgehoben werden.
– Sicherheitsvorrichtungen dürfen nicht verändert, demontiert oder sonstwie in ihrer Wirkung beeinflusst
werden.
– Sämtliche Bedien- oder Stellteile dürfen keinesfalls verändert, demontiert oder sonstwie in ihrer Wirkung
beeinflusst werden.
– Nach Wartungsarbeiten oder Reparaturen sind alle Sicherheitseinrichtungen auf Wirksamkeit zu prüfen.
Diese Prüfung darf nur von einer Fachkraft vorgenommen werden, die aufgrund Ihrer Ausbildung in der
Lage ist, den arbeitssicheren Zustand der Maschine zu beurteilen.
– Das Nachfüllen von Kraftstoff ist so vorzunehmen, dass dieser nicht an heiße Motorenteile gelangen
kann.
– Beim Nachfüllen von Kraftstoff in geschlossenen Räumen ist für ausreichende Belüftung zu sorgen.
– Beim Umgang mit Kraftstoffen ist das Rauchen sowie der Gebrauch von offenem Feuer oder Licht und der
Gebrauch von nicht explosionsgeschützten Elektrogeräten, z.B. Funkgeräten, Funktelefonen, Lichtschaltern
etc.) verboten.
– Der Maschinenführer darf während des Betriebes der Maschine den Maschinenführerplatz nicht verlassen.
Vor Arbeitspausen hat der Maschinenführer den Motor der Maschine stillzusetzen.
– Die Maschine ist so zu führen, dass Quetschungen des Maschinenführers zwischen Maschine und festen
Gegenständen vermieden werden.
– Die Maschine ist immer so abzustellen, dass sie nicht umkippen kann.
– Auf Transportfahrzeugen ist die Maschine so abzustellen und zu sichern, dass sie weder umkippen noch
verrutschen kann.
– Instandhaltungsarbeiten sind unter Beachtung der Betriebsanleitung und der geltenden einschlägigen Si-
cherheitsvorschriften durchzuführen.
– Vor Beginn jeder Arbeitsschicht hat der Maschinenführer die Wirksamkeit der Bedien- und Sicherheits-
einrichtungen, sowie die ordnungsgemäße Anbringung der Schutzvorrichtungen zu prüfen.
– Während des Betriebes ist die Maschine vom Maschinenführer laufend auf ihren betriebssicheren Zustand
zu überwachen.
– Werden Mängel an den Sicherheitseinrichtungen oder andere Mängel, die den sicheren Betrieb der Ma-
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