Schutzmöglichkeiten
Gehörschutz (Watte, Stöpsel, Kapseln oder Helme) tra-
gen.
1.8 Restgefahren
Restgefahren sind Gefährdungen beim Umgang mit
Bodenverdichtungsmaschinen, die sich trotz sicher-
heitsgerechter Konstruktion nicht beseitigen lassen.
Diese Restgefahren können völlig unterschiedlicher
Natur sein. Sie sind nicht offensichtlich erkennbar und
könnten die Quelle einer möglichen Verletzung oder Ge-
sundheitsgefährdung sein.
Treten unvorhergesehene Restgefahren auf, ist der
Betrieb der Maschine sofort einzustellen und der zu-
ständige Vorgesetzte zu informieren. Dieser trifft dann
die weiteren Entscheidungen und veranlaßt alles Not-
wendige, um die aufgetretene Gefahr zu beseitigen. Bei
Bedarf ist der Maschinenhersteller zu informieren.
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