SACHMÄNGELHAFTUNG
10.
SACHMÄNGELHAFTUNG
Gesetzlich ist eine 24-monatige Sachmängelhaftung festgelegt, die mit dem
Tag des Kaufs beginnt.
Für die Inanspruchnahme der Sachmängelhaftung sind die Originalrechnung
vorzulegen und durchgeführte Inspektionen nachzuweisen.
Sie haben Anspruch auf die Gewährleistung unter folgenden Voraussetzun-
gen:
» Es liegt ein Herstellungs-, Material- oder Informationsfehler vor.
» Der reklamierte Schaden lag schon zum Zeitpunkt der Übergabe vor.
» Die Veränderung des Produkts erfolgte nicht durch funktionsbedingten
Verschleiß oder Alterung.
» Der Schaden entstand nicht ursächlich durch die Verletzung des bestim-
mungsgemäßen Gebrauchs.
» Akku: Dieser weist nach maximal 500 Ladezyklen eine Restkapazität von
weniger als 60% der Nominalkapazität auf.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind
» alle Verschleißteile gemäß der Verschleißteil-Liste, sofern es sich nicht um
Produktions- oder Materialfehler handelt
» Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden
sind
» Schäden, die durch Nichtbeachtung des im Kapitel "Instandhaltung"
beschriebenen Vorgehens entstanden sind
» Schäden, die durch unsachgemäße Reparaturwerkzeuge und mangelhafte
Pflege entstanden sind
» Schäden, die durch den Einsatz von Gebrauchtteilen entstanden sind
» Schäden, die durch den nachträglichen Anbau von nicht serienmäßigen
Ausstattungen und durch technische Veränderungen entstanden sind
36