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Sachmängelhaftung; Eg-Konformitätserklärung - Ruff Cycles The Ruffian Originalbetriebsanleitung

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SACHMÄNGELHAFTUNG
10.
SACHMÄNGELHAFTUNG
Gesetzlich ist eine 24-monatige Sachmängelhaftung festgelegt, die mit dem Tag
des Kaufs beginnt.
Für die Inanspruchnahme der Sachmängelhaftung sind die Originalrechnung vor-
zulegen und durchgeführte Inspektionen nachzuweisen.
Sie haben Anspruch auf die Gewährleistung unter folgenden Voraussetzungen:
Es liegt ein Herstellungs-, Material- oder Informationsfehler vor
Der reklamierte Schaden lag schon zum Zeitpunkt der Übergabe vor
Die Veränderung des Produkts erfolgte nicht durch funktionsbedingten
Verschleiß oder Alterung
Der Schaden entstand nicht ursächlich durch die Verletzung des bestim-
mungsgemäßen Gebrauchs
Akku: Dieser weist nach maximal 500 Ladezyklen eine Restkapazität von
weniger als 60% der Nominalkapazität auf
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Alle Verschleißteile gemäß der Verschleißteil-Liste, sofern es sich nicht um
Produktions- oder Materialfehler handelt
Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind
Schäden, die durch Nichtbeachtung des im Kapitel „Instandhaltung" be-
schriebenen Vorgehens entstanden sind
Schäden, die durch unsachgemäße Reparaturwerkzeuge und mangelhafte
Pflege entstanden sind
Schäden, die durch den Einsatz von Gebrauchtteilen entstanden sind
Schäden, die durch den nachträglichen Anbau von nicht serienmäßigen
Ausstattungen und durch technische Veränderungen entstanden sind
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11.
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