SACHMÄNGELHAFTUNG
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SACHMÄNGELHAFTUNG
Gesetzlich ist eine 24-monatige Sachmängelhaftung festgelegt, die mit dem Tag
des Kaufs beginnt.
Für die Inanspruchnahme der Sachmängelhaftung sind die Originalrechnung vor-
zulegen und durchgeführte Inspektionen nachzuweisen.
Sie haben Anspruch auf die Gewährleistung unter folgenden Voraussetzungen:
•
Es liegt ein Herstellungs-, Material- oder Informationsfehler vor
•
Der reklamierte Schaden lag schon zum Zeitpunkt der Übergabe vor
•
Die Veränderung des Produkts erfolgte nicht durch funktionsbedingten
Verschleiß oder Alterung
•
Der Schaden entstand nicht ursächlich durch die Verletzung des bestim-
mungsgemäßen Gebrauchs
•
Akku: Dieser weist nach maximal 500 Ladezyklen eine Restkapazität von
weniger als 60% der Nominalkapazität auf
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
•
Alle Verschleißteile gemäß der Verschleißteil-Liste, sofern es sich nicht um
Produktions- oder Materialfehler handelt
•
Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind
•
Schäden, die durch Nichtbeachtung des im Kapitel „Instandhaltung" be-
schriebenen Vorgehens entstanden sind
•
Schäden, die durch unsachgemäße Reparaturwerkzeuge und mangelhafte
Pflege entstanden sind
•
Schäden, die durch den Einsatz von Gebrauchtteilen entstanden sind
•
Schäden, die durch den nachträglichen Anbau von nicht serienmäßigen
Ausstattungen und durch technische Veränderungen entstanden sind
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EG - KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
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EG - KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
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