Gewährleistung
Gewährleistung
Unsere Gewährleistungspflicht gilt ausschließlich für Material- und
Herstellungsfehler, Verschleiß fällt nicht unter Gewährleistung.
Das Gerät muss gemäß dieser Betriebsanleitung betrieben werden.
Die Betriebsanleitung ist Teil der Gewährleistungsbestimmungen.
Gewährleistung besteht nur bei ordnungsgemäßer Verwendung von
Original-Kränzle-Ersatzteilen.
Es gelten die für das jeweilige Land gesetzlich festgelegten Verjährungsfristen
für gesetzliche Mängelansprüche.
In Gewährleistungsfällen wenden Sie sich bitte mit Kaufbeleg an Ihren Händler oder
die nächste autorisierte Kundendienststelle, diese finden Sie auch im Internet unter
www.kraenzle.com .
Bei Fehlbedienung und nicht ausgeführter Wartung der Reinigungsmaschine
erlischt die Gewährleistung.
Riemen, Bürsten, Zahnräder sind Verschleißteile und fallen nicht unter die
Gewährleistungspflicht.
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