2 Sicherheit
2.3.9 Frostschaden durch ungeeigneten Aufstell-
ort
Bei Frost besteht die Gefahr von Schäden am Gerät sowie
an der gesamten Heizungsanlage.
▶
Stellen Sie deshalb sicher, dass die Heizungsanlage bei
Frost auf jeden Fall in Betrieb bleibt und alle Räume aus-
reichend temperiert sind.
Auch wenn Räume oder die ganze Wohnung zeitweise nicht
genutzt werden, muss die Heizung in Betrieb bleiben!
Frostschutz und Überwachungseinrichtungen sind nur ak-
tiv, wenn das Gerät mit Strom versorgt wird. Der Netzschal-
ter des Gerätes muss auf Stellung „I" stehen. Und das Gerät
muss an die Stromversorgung angeschlossen sein.
2.3.10 Frostschaden durch Abschalten des Geräts
Wenn die Frostschutz- und Überwachungseinrichtungen
inaktiv sind, kann das Gerät beschädigt werden.
▶
Trennen Sie das Heizgerät nicht vom Stromnetz.
▶
Lassen Sie den Hauptschalter in Stellung „1".
2.3.11 Korrosionsschaden durch ungeeignete Ver-
brennungsluft
Sprays, Lösungsmittel, chlorhaltige Reinigungsmittel, Far-
ben, Klebstoffe usw. können bei raumluftabhängigem Be-
trieb unter ungünstigen Umständen zu Korrosion am Gerät
und in der Luft-/Abgasführung führen.
▶
Verwenden Sie bei raumluftabhängigem Betrieb keine
Sprays, Lösungsmittel, chlorhaltigen Reinigungsmittel,
Farben, Klebstoffe usw. in der Umgebung des Gerätes.
▶
Wählen Sie Im gewerblichen Bereich, wie Friseursalon,
Lackier- oder Schreinerwerkstätten, Reinigungsbetrie-
ben etc. auch bei raumluftunabhängiger Betriebsweise
immer einen separater Aufstellungsraum, durch den eine
Verbrennungsluftversorgung technisch frei von chemi-
schen Stoffen gewährleistet werden kann.
2.4
Vorschriften
Vorschriften
Gilt für: Deutschland
Stickoxid (NO
) Emmision:
x
Entsprechend den Anforderungen gemäß §7 der
Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen vom 26.01.2010 (1.
BImSchV) emittieren die oben genannten Geräte bei Einsatz
von Heizöl EL weniger als 110 mg/kWh Stickoxid (NOx).
Nach TRD 509 in der letztgültigen Ausgabe sind wir gehal-
ten, die Ersteller von Heizungsanlagen auf die Beachtung
der folgenden Vorschriften, Richtlinien, Normen und Re-
geln für die Errichtung, Ausrüstung und Einregulierung von
Heißwasseranlagen hinzuweisen. Insbesondere verweisen
4
wir auf die folgenden Vorschriften, Richtlinien, Normen und
Regeln: DIN EN 12828 - „Heizungssysteme in Gebäuden -
Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen". Die elektri-
sche Ausrüstung der Anlage ist nach den VDE Bestimmun-
gen und den technischen Anschlussbedingungen (TAB) des
Elektrizitäts-Versorgungsunternehmens auszuführen.
– VDI 2035
„Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizanlagen
- Steinbildung in Wassererwärmungs- und Warmwasser-
heizanlagen"
– BImSchV
Bundes-Immissionsschutz- Verordnung
– MFeuVo
Muster-Feuerungsverordnung bzw. Länder FeuVo
– VAwS
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wasserge-
fährdenden Stoffen
– Arbeitsblatt ATV-A 251
„Kondensate aus Brennwertkesseln" Ausgabe August
2003 GFA Verlag für Abwasser, Abfall und Gewässer-
schutz, Hennef
– DIN 4701
Heizungen; Regeln für die Berechnung des Wärmebe-
darfs von Gebäuden und in Auszügen die DIN EN 12831
„Heizungsanlagen in Gebäuden - Verfahren zur Berech-
nung der Norm-Heizlast"
– DIN 4751 Bl. 3
Sicherheitstechnische Ausrüstung von Heizungsanlagen
mit Vorlauftemperaturen bis 110 °C
– DIN 4109
Schallschutz im Hochbau einschl. Beiblätter 1 und 2 (Aus-
bau November 1989)
– DIN 1986
„Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke"
und in Auszügen die DIN EN 12056 „Schwerkraftentwäs-
serungsanlagen innerhalb von Gebäuden"
– DIN EN 12828
„Heizungssysteme in Gebäuden - Planung von Warmwas-
ser-Heizungsanlagen"
– TRÖl
Technische Regeln Ölanlagen
– DIN VDE 0100-701
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 701: An-
forderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen
besonderer Art - Räume mit Badewanne oder Dusche
– EnEG
Gesetz zur Einsparung von Energie (EnEG) mit den dazu
erlassenen Verordnungen
Des Weiteren sind die Heizraum-Richtlinie, die Landesbau-
ordnungen und die Feuerungsverordnungen der Bundeslän-
der einzuhalten.
Weiterhin ist es erforderlich, das Gerät nach dem aktuel-
len Stand der Technik zu installieren, zu betreiben und zu
warten. Dies gilt ebenfalls für die hydraulische Anlage, die
Abgasanlage sowie den Aufstellraum.
Betriebsanleitung icoVIT exclusiv 0020115589_00