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Frostschaden Durch Ungeeigneten Aufstellort; Frostschaden Durch Abschalten Des Geräts; Korrosionsschaden Durch Ungeeignete Verbrennungsluft; Vorschriften - Vaillant icoVIT exclusiv VKO DACH 156/3-7 Betriebsanleitung Für Den Betrieber

Öl-heizkessel mit brennwerttechnik
Inhaltsverzeichnis

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2 Sicherheit
2.3.9 Frostschaden durch ungeeigneten Aufstell-
ort
Bei Frost besteht die Gefahr von Schäden am Gerät sowie
an der gesamten Heizungsanlage.
Stellen Sie deshalb sicher, dass die Heizungsanlage bei
Frost auf jeden Fall in Betrieb bleibt und alle Räume aus-
reichend temperiert sind.
Auch wenn Räume oder die ganze Wohnung zeitweise nicht
genutzt werden, muss die Heizung in Betrieb bleiben!
Frostschutz und Überwachungseinrichtungen sind nur ak-
tiv, wenn das Gerät mit Strom versorgt wird. Der Netzschal-
ter des Gerätes muss auf Stellung „I" stehen. Und das Gerät
muss an die Stromversorgung angeschlossen sein.
2.3.10 Frostschaden durch Abschalten des Geräts
Wenn die Frostschutz- und Überwachungseinrichtungen
inaktiv sind, kann das Gerät beschädigt werden.
Trennen Sie das Heizgerät nicht vom Stromnetz.
Lassen Sie den Hauptschalter in Stellung „1".
2.3.11 Korrosionsschaden durch ungeeignete Ver-
brennungsluft
Sprays, Lösungsmittel, chlorhaltige Reinigungsmittel, Far-
ben, Klebstoffe usw. können bei raumluftabhängigem Be-
trieb unter ungünstigen Umständen zu Korrosion am Gerät
und in der Luft-/Abgasführung führen.
Verwenden Sie bei raumluftabhängigem Betrieb keine
Sprays, Lösungsmittel, chlorhaltigen Reinigungsmittel,
Farben, Klebstoffe usw. in der Umgebung des Gerätes.
Wählen Sie Im gewerblichen Bereich, wie Friseursalon,
Lackier- oder Schreinerwerkstätten, Reinigungsbetrie-
ben etc. auch bei raumluftunabhängiger Betriebsweise
immer einen separater Aufstellungsraum, durch den eine
Verbrennungsluftversorgung technisch frei von chemi-
schen Stoffen gewährleistet werden kann.
2.4

Vorschriften

Vorschriften
Gilt für: Deutschland
Stickoxid (NO
) Emmision:
x
Entsprechend den Anforderungen gemäß §7 der
Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen vom 26.01.2010 (1.
BImSchV) emittieren die oben genannten Geräte bei Einsatz
von Heizöl EL weniger als 110 mg/kWh Stickoxid (NOx).
Nach TRD 509 in der letztgültigen Ausgabe sind wir gehal-
ten, die Ersteller von Heizungsanlagen auf die Beachtung
der folgenden Vorschriften, Richtlinien, Normen und Re-
geln für die Errichtung, Ausrüstung und Einregulierung von
Heißwasseranlagen hinzuweisen. Insbesondere verweisen
4
wir auf die folgenden Vorschriften, Richtlinien, Normen und
Regeln: DIN EN 12828 - „Heizungssysteme in Gebäuden -
Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen". Die elektri-
sche Ausrüstung der Anlage ist nach den VDE Bestimmun-
gen und den technischen Anschlussbedingungen (TAB) des
Elektrizitäts-Versorgungsunternehmens auszuführen.
– VDI 2035
„Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizanlagen
- Steinbildung in Wassererwärmungs- und Warmwasser-
heizanlagen"
– BImSchV
Bundes-Immissionsschutz- Verordnung
– MFeuVo
Muster-Feuerungsverordnung bzw. Länder FeuVo
– VAwS
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wasserge-
fährdenden Stoffen
– Arbeitsblatt ATV-A 251
„Kondensate aus Brennwertkesseln" Ausgabe August
2003 GFA Verlag für Abwasser, Abfall und Gewässer-
schutz, Hennef
– DIN 4701
Heizungen; Regeln für die Berechnung des Wärmebe-
darfs von Gebäuden und in Auszügen die DIN EN 12831
„Heizungsanlagen in Gebäuden - Verfahren zur Berech-
nung der Norm-Heizlast"
– DIN 4751 Bl. 3
Sicherheitstechnische Ausrüstung von Heizungsanlagen
mit Vorlauftemperaturen bis 110 °C
– DIN 4109
Schallschutz im Hochbau einschl. Beiblätter 1 und 2 (Aus-
bau November 1989)
– DIN 1986
„Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke"
und in Auszügen die DIN EN 12056 „Schwerkraftentwäs-
serungsanlagen innerhalb von Gebäuden"
– DIN EN 12828
„Heizungssysteme in Gebäuden - Planung von Warmwas-
ser-Heizungsanlagen"
– TRÖl
Technische Regeln Ölanlagen
– DIN VDE 0100-701
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 701: An-
forderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen
besonderer Art - Räume mit Badewanne oder Dusche
– EnEG
Gesetz zur Einsparung von Energie (EnEG) mit den dazu
erlassenen Verordnungen
Des Weiteren sind die Heizraum-Richtlinie, die Landesbau-
ordnungen und die Feuerungsverordnungen der Bundeslän-
der einzuhalten.
Weiterhin ist es erforderlich, das Gerät nach dem aktuel-
len Stand der Technik zu installieren, zu betreiben und zu
warten. Dies gilt ebenfalls für die hydraulische Anlage, die
Abgasanlage sowie den Aufstellraum.
Betriebsanleitung icoVIT exclusiv 0020115589_00

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