Übersicht
Inhaltsverzeichnis
Übersicht
Funktion
Montage
Inbetriebnahme
Service
Wichtige Hinweise
Die Brenner VG 1.40/55/85/105 sind
ausgelegt für die schadstoffarme
Verbrennung von Erdgas und Flüssig-
gas. Die Brenner entsprechen in Aufbau
und Funktion der EN676. Sie sind zur
Ausrüstung aller der EN303 ents-
prechenden Wärmeerzeuger bzw. von
Warmlufterzeugern nach DIN 4794,
DIN 30697 innerhalb ihres Leistungsbe-
reiches geeignet. Jede andere Verwen-
dungsart erfordert die Genehmigung
von ELCO. Montage und Inbetriebna-
hme dürfen ausschließlich von autori-
sierten Fachkräften durchgeführt
werden, wobei die geltenden Richtlinien
und Vorschriften zu beachten sind.
Brennerbeschreibung
Die Brenner VG 1.40/55/85/105 sind 1-
stufige, vollautomatisch arbeitende
Brenner in Monoblockausführung. Die
spezielle Konstruktion des Brennkopfes
führt zu einer schadstoffarmen Verbren-
nung mit hohem Wirkungsgrad. Gemäß
Prüfung nach EN676 werden die Werte
entsprechend der strengsten Emis-
sionsklasse 3 eingehalten, ebenso die
Anforderungen der nationalen
Umweltgesetzgebungen:
AT: KFA 1995, FAV 1997
CH: LRV 2005
DE: 1.BImSChV
Je nach Feuerraumgeometrie, Feuer-
raumbelastung und Feuerungssystem
(Dreizugkessel, Umkehrflammkessel)
können sich abweichende Emissions-
werte ergeben. Für die Angaben von
Garantiewerten müssen die Bedingun-
gen für die Meßeinrichtung, Toleranzen
und die Luftfeuchtigkeit beachtet
werden.
Lieferumfang
Der Verpackung des Brenners ist beige-
legt:
1 Gasanschlußflansch
1 Gaskompaktarmatur mit Gasfilter
1 Brennerflansch
mit Isolationsunterlage
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Wartung .................................................................. 17
1 Beutel mit Befestigungsteilen
1 Tasche Technische Dokumentation
Für einen sicheren, umweltgerechten
und energiesparenden Betrieb sind
folgende Normen zu berücksichtigen:
EN 676
Gasbrenner mit Gebläse
EN 226
Anschluß von Ölzerstäubungs- und
Gasbrennern mit Gebläse am Wärme-
erzeuger
EN 60335-2
Sicherheit elektrischer Geräte für den
Hausgebrauch
Gasleitungen
Für die Verlegung von Gasleitungen und
Armaturen sind die allgemeinen Installa-
tionsvorschriften und -richtlinien zu
beachten sowie die nationalen
Vorgaben:
CH: - SVGW-Gasleitsätze G1
- EKAS Form.1942 Flüssiggas-
Richtlinie, Teil 2
- Vorschriften der kantonalen
Instanzen (z.B Feuerpolizeivor-
schriften)
DE: - DVGW-TVR/TRGI
Aufstellungsort
Der Brenner darf nicht in Räumen mit
aggressiven Dämpfen (z.B. Haarspray,
Perchloräthylen, Tetrachlorkohlenstoff),
starkem Staubanfall oder hoher Luft-
feuchtigkeit (z.B. Waschküchen) in
Betrieb genommen werden.
Sofern für die Luftversorgung kein
LAS-Anschluß ausgeführt wird, muß
eine Zuluftöffnung vorhanden sein, mit:
DE: bis 50 kW: 150cm
für jedes weitere kW: + 2,0cm
CH: QF [kW] x 6= ...cm
200cm
Aus kommunalen Vorschriften können
sich Abweichungen ergeben.
10/2016 - Art. Nr. 4200 1015 8201A
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; mind. jedoch
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.
Für Schäden, die sich aus folgenden
Gründen ergeben, schließen wir die
Gewährleistung aus:
- unsachgemäße Verwendung
- fehlerhafte Montage bzw. Instandset-
zung durch Käufer oder Dritte,
einschließlich Einbringen von Teilen
fremder Herkunft.
Übergabe und Bedienungsanwei-
sung
Der Ersteller der Feuerungsanlage hat
dem Betreiber der Anlage, spätestens
bei der Übergabe, eine Bedienungs-
und Wartungsanweisung zu übergeben.
Diese ist im Aufstellungsraum des Wär-
meerzeugers gut sichtbar auszuhängen.
Die Anschrift und Rufnummer der
nächsten Kundendienststelle ist einzu-
tragen.
Hinweis für den Betreiber
Die Anlage sollte jährlich mindestens
einmal von einer Fachkraft überprüft
werden. Um eine regelmäßige Durch-
führung zu gewährleisten, empfiehlt sich
der Abschluß eines Wartungsvertrages.