Der Hersteller haftet nicht für Mängel, die durch nicht fachgerechte Verwendung des Geräts, oder
durch Eingriffe, seitens des Käufers oder Dritter ohne vorherige, schriftliche Genehmigung des
Herstellers vorgenommen wurden, und zwar unabhängig vom Zufallsverhältnis zwischen
Abänderungen oder Reparaturen und den festgestellten Mängeln.
Der Verkäufer haftet nur für Mängel, die an gelieferten Teilen auftreten bzw. trotz Einhaltung der
Betriebsanleitung aufgeteten sind.
Alle Reklamationen sind dem Hersteller vom Betreiber binnen acht Tagen ab Störungseintritt,
mitzuteilen. Der Hersteller stellt dafür ein entsprechendes Formular zur Verfügung und prüft die
Annahme der Reklamation.
Ausgetauschte Teile müssen vom Käufer aufbewahrt und dem Hersteller zur Verfügung gestellt wer−
den. Der Hersteller wird über die eventuelle Rücksendung auf eigenen Kosten entscheiden. Sämtliche
erforderlichen Ersatzteile werden gemäß der zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Preisliste verrechnet.
Der Hersteller schreibt den Betrag bei Anerkennung des Garantierechts gut.
Die Garantie wird unwirksam, wenn der Käufer seine Vertragsverpflichtungen nicht einhält.
Auch bei gerechtfertigter Reklamation, darf der Käufer die Zahlung und alle weiteren aus dem
Kaufvertrag rührenden Verpflichtungen nicht aussetzen oder einstellen.
Die Garantie ersetzt und hebt jede andere ausdrückliche oder implizite Garantieform auf. Alle
eventuellen Abänderungen sind ungültig, wenn sie nicht schriftlich seitens des Herstellers bestätigt
sind.
Diese Garantie beinhaltet und deckt keine Bauteile – wie Motoren, Ventile, elektrische Ausrüstung
und sonstige Teile – die von Drittlieferanten hergestellt und in Erzeungisse des Herstellers eingebaut
wurden.
Für diese Maschinen− bzw. Bauteile gewährt der Hersteller dem Kunden lediglich die seitens des
Zulieferanten gewährte Garantie.
Für
alle
Auseinandersetzungen
Garantiebestimmungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers.
1.9 Anleitungsgebrauch
Lesen Sie die Kapitel Allgemeine Hinweise, Sicherheitshinweise, Maschineneigenschaften aufmerk−
sam durch.
Für alle Transport−, Installations−, Betriebs−, Wartungs− und Abbauvorgänge
schlagen Sie im entsprechenden Kapitel nach. Diese Anleitung, sowie die
Anlagen sind während der ganzen Lebenszeit der Maschine aufzubewahren, so
daß sie, falls erforderlich, leicht zugänglich sind.
Wird die Maschine verkauft, ist diese Anleitung inklusive aller Anlagen dem
Käufer auszuhändigen.
1.10
Maschinenbeschreibung
1.10.1 Vorgesehene Verwendung
Die Maschine ist für die folgenden Verwendungszwecke bestimmt:
Das Laminieren von Schutzfolien auf unterschiedlicheste Papierausdrucke.(z.B. Inkjet− und elektro−
statische Drucke, usw.).
• Das Laminieren doppelseitiger Klebefolien auf diverse Drucksachen oder auf dazu bestimmtes
Plattenmaterial.
• Die Montage von Bildern, (wie oben angeführt) auf Platten.
Vorgesehene Verwendung
• Die Installation und die außerordentliche Wartung sind durch sachkundiges Fachpersonal
vorzunehmen. Die Maschine sollte nur in Räumen mit den folgenden Eigenschaften in Betrieb
genommen werden:
6
bezüglich
der
Auslegung
oder
Interpretation
der