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Österreich - AEG Electrolux FAVORIT 50830 Benutzerinformation

Geschirrspülautomat
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Garantiebedingungen
Österreich
Sehr geehrte Kunden!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes
aus dem Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, gemäß den nachste-
henden Bedingungen, eine besondere Garantie ein, die Ihnen also zusätzliche Rechte
gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich
über einen Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt
aufzubewahren.
2. Die Garantie umfaßt Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und / oder
Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten
angezeigt werden. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel, die durch
nicht vorschriftsgemäße Handhabung des Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbau-
vorschriften und Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von
Personen vorgenommen wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, verursacht
wurden. Werden unsere Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen, die keine
Originalteile sind und wurde dadurch ein Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls nicht
durch die Garantie gedeckt.
3. Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des
Mangels unentgeltlich beseitigen. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen.
Ab dem siebten Monat der Garantiezeit übernehmen wir nur die Arbeits- und Material-
kosten. Über diese Nachbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese
Garantie nicht eingeräumt. Nachbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Auf-
stellungsort, sonst in unseren Kundendienstwerkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile
gehen in unser Eigentum über. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum
vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie
eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte Teile endet mit der
Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des
Gerätes entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich
angeordnet ist - ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen den Händ-
ler, bei dem er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns, Sie darauf
aufmerksam zu machen, daß Ihnen auch nach Ablauf der Garantie unser Werkskunden-
dienst und unsere Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Electrolux Hausgeräte GmbH
ELECTROLUX HAUSGERÄTE GMBH
ADRESSE
HERZIGGASSE 9
A-1230 WIEN
50
VERTRIEB TELEFON
(01) 866 40-200
VERTRIEB TELEFAX
(01) 866 40-250
KUNDENDIENST TELEFON
(01) 866 40-333
KUNDENDIENST TELEFAX
(01) 866 40-300
WIEN FN 98903 x
DVR: 0595411
ARA LIZENZ NR. 2702
UID: ATU 14758207

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