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Jungheinrich DFG 316s Betriebsanleitung Seite 83

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Arbeiten an der elektrischen Anlage: Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen
nur von elektrotechnisch geschulten Fachkräften durchgeführt werden. Sie haben vor
Arbeitsbeginn alle Maßnahmen zu ergreifen, die zum Ausschluß eines elektrischen
Unfalls notwendig sind.
Schweißarbeiten: Um eine Beschädigung von elektrischen oder elektronischen
Komponenten zu verhindern, müssen vor allen Schweißarbeiten die Batterie(n) und
Lichtmaschine getrennt werden. Bei hydrostatischen Gabelstaplern muß das Com-
putersteuersystem ausgesteckt werden. Schweißarbeiten am Gabelstapler dürfen
nur von eigens für diese Arbeit qualifiziertem Personal ausgeführt werden.
Einstellwerte: Bei Reparaturen sowie beim Wechseln von hydraulischen/elektri-
schen/elektronischen Komponenten müssen die fahrzeugabhängigen Einstellwerte
beachtet werden.
Bereifung: Die Qualität der Bereifung beeinflußt die Standsicherheit und das Fahr-
verhalten des Flurförderzeuges. Änderungen dürfen nur nach Abstimmung mit dem
Hersteller erfolgen. Beim Wechseln von Rädern oder Reifen ist darauf zu achten, daß
keine Schrägstellung des Flurförderzeuges entsteht (Radwechsel z.B. immer links
und rechts gleichzeitig).
Hubketten: Die Hubketten werden bei fehlender Schmierung schnell verschlissen.
Die in der Wartungs-Checkliste angegebenen Intervalle gelten für normalen Einsatz.
Bei erhöhten Anforderungen (Staub, Temperatur) muß eine häufigere Nachschmie-
rung erfolgen. Das vorgeschriebene Kettenspray muß vorschriftsgemäß verwendet
werden. Mit der äußerlichen Anbringung von Fett wird keine ausreichende Schmie-
rung erzielt.
Hydraulik-Schlauchleitungen: Nach einer Verwendungsdauer von sechs Jahren
müssen die Schlauchleitungen ersetzt werden. Beim Austausch von Hydraulikkom-
ponenten sollten die Schlauchleitungen in diesem Hydrauliksystem gewechselt wer-
den.
Entsorgung der Starterbatterie: Die Entsorgung von Batterien ist nur unter Beach-
tung und Einhaltung der nationalen Umweltschutzbestimmungen oder Entsorgungs-
gesetze zulässig. Verbrauchte Batterien dürfen nicht im allgemeinen Müll entsorgt
werden. Es sind unbedingt die Herstellerangaben zur Entsorgung zu befolgen. Die
Endverbraucher, und zwar sowohl private als auch gewerbliche, sind gesetzlich ver-
pflichtet, gebrauchte Kfz-Starterbatterien über den Handel - d.h. überall dort, wo Bat-
terien verkauft werden - oder über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger an
den Batteriehersteller zurückzugeben. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den
Jungheinrich-Service.
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