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D Fahrzeugbetankung; Sicherheitsbestimmungen Für Den Umgang Mit Dieselkraftstoff Und Flüssiggas - Jungheinrich DFG 316s Betriebsanleitung

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D Fahrzeugbetankung

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Sicherheitsbestimmungen für den Umgang mit Dieselkraftstoff und Flüssiggas
Vor dem Auftanken bzw. dem Wechseln der Treibgasflasche muß das Fahrzeug ge-
sichert abgestellt werden (siehe Kapitel E).
Brandschutzmaßnahmen: Beim Umgang mit Kraftstoffen und Treibgas sind in der
Nähe des Auftankbereiches Rauchen, offenes Licht und andere Entzündungsquellen
zu untersagen. Schilder, die den Gefahrenbereich kennzeichnen, sind gut sichtbar
anzuordnen. Aufbewahren von leicht entflammbaren Materialien in diesem Bereich
ist nicht zulässig. Funktionsfähige Feuerlöschgeräte müssen jederzeit griffbereit im
Auftankbereich zur Verfügung stehen.
F
Zur Bekämpfung von Flüssiggasbränden nur Kohlensäure-Trockenlöscher oder Koh-
lensäure-Gaslöscher verwenden.
Lagerung und Transport: Die Einrichtungen zum Lagern und Befördern von Diesel-
kraftstoff und Flüssiggas müssen den gesetzlichen Forderungen entsprechen. Steht
keine Zapfstelle zur Verfügung, muß der Kraftstoff in sauberen und zugelassenen
Gefäßen gelagert und transportiert werden. Der Inhalt ist am Behälter deutlich zu
kennzeichnen. Undichte Treibgasflaschen sind unverzüglich ins Freie zu bringen, an
gut belüfteten Stellen abzustellen und dem Lieferanten zu melden. Ausgelaufener
Dieselkraftstoff ist durch geeignete Mittel zu binden und gemäß den geltenden Um-
weltschutzbestimmungen zu entsorgen.
Personal für Betankung und Treibgasflaschenwechsel: Personen, die mit Flüs-
siggas umgehen, sind verpflichtet, sich die für die gefahrlose Durchführung des Be-
triebes erforderlichen Kenntnisse über die Eigenarten der Flüssiggase anzueignen.
Auftanken von Treibgastanks: Treibgastanks bleiben mit dem Fahrzeug verbun-
den und werden an Treibgastankstellen nachgefüllt. BeimTanken sind die Vorschrif-
ten der Hersteller von Tankanlage und Treibgastank sowie die gesetzlichen und ört-
lichen Bestimmungen zu beachten.
Schlauch/-Rohrbruchsicherung
M
Achtung: Für den Betrieb mit Flüssiggas muss eine Schlauch/-Rohrbruchsicherung
vorhanden sein, die ein abruptes Ausströmen des Gases bei Versagen einer Zulei-
tung verhindert.
– Es dürfen nur Gasflaschen mit einer integrierten Schlauch/-Rohrbruchsicherung
verwendet werden.
– Der Flaschenanschluss am Fahrzeug muss mit einer Schlauch/-Rohrbruchsiche-
rung ausgestattet sein (dieser ist ab Werk vorhanden).
Der Betreiber hat die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen
und Unfallverhütungsvorschriften für die Verwendung von Flüssiggas zu beachten.
F
Flüssiggas erzeugt auf der bloßen Haut Frostwunden.
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Diese Anleitung auch für:

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