13.2
Fahrzeug abschleppen
– siehe Kapitel C Punkt 5
13.3
Schleppen von Anhängern
Das Fahrzeug kann gelegentlich zum Schleppen eines Anhängers auf einer trocke-
nen, ebenen und gut instandgehaltenen Fläche verwendet werden.
Z
Die max. Anhängelast ist die auf dem Tragfähigkeitsschild angegebene Tragfähigkeit
(siehe Schilderschema Kapitel B).
Die Anhängelast setzt sich aus dem Gewicht des Anhängers und der angegebenen
Tragfähigkeit zusammen.
Wird eine Last auf den Gabeln transportiert, so ist die Anhängelast um diesen Betrag
zu reduzieren.
F
Wichtige Hinweise für den sicheren Betrieb beim Schleppen:
•
Ein Dauerbetrieb mit Anhänger ist nicht erlaubt.
•
Eine Stützlast ist nicht zulässig.
•
Die maximale Geschwindigkeit beträgt 5 km/h.
•
Verzieharbeiten dürfen nur auf ebenen, befestigten Fahrwegen durchgeführt
werden.
•
Beim Einsatz spezieller Anhängerkupplungen müssen die Vorschriften des Kupp-
lungsherstellers mit berücksichtigt werden.
•
Der Anhängerbetrieb mit der ermittelten zulässigen Anhängelast muss durch den
Betreiber mittels Probefahrt unter den gegebenen Einsatzbedingungen vor Ort
überprüft werden.
E 46