4.3 Sachwidrige Verwendung
Die Waagen nicht für dynamische Verwiegungen verwenden.
Keine Dauerlast auf der Sitzfläche belassen. Diese kann das Messwerk beschädi-
gen.
Stöße und Überlastungen der Sitzfläche über die angegebene Höchstlast (Max), ab-
züglich einer eventuell bereits vorhandenen Taralast, unbedingt vermeiden. Die
Waagen können hierdurch beschädigt werden.
Waagen niemals in explosionsgefährdeten Räumen betreiben. Die Serienausführung
ist nicht Ex-geschützt. Dabei ist zu beachten, dass ein brennbares Gemisch auch
aus Anästhesiemitteln mit Sauerstoff oder Lachgas entstehen kann.
Die Waagen dürfen nicht konstruktiv verändert werden. Dies kann zu falschen Wä-
geergebnissen, sicherheitstechnischen Mängeln sowie der Zerstörung der Waagen
führen.
Die Waagen dürfen nur gemäß den beschriebenen Vorgaben eingesetzt werden.
Abweichende Einsatzbereiche/Anwendungsgebiete sind von KERN schriftlich freizu-
geben.
4.4 Gewährleistung
Gewährleistung erlischt bei
Nichtbeachten unserer Vorgaben in der Betriebsanleitung
Verwendung außerhalb der beschriebenen Anwendungen
Veränderung oder Öffnen der Geräte
Mechanische Beschädigung und Beschädigung durch Medien, Flüssigkeiten,
natürlichem Verschleiß und Abnützung
Nicht sachgemäße Aufstellung oder elektrische Installation
Überlastung des Messwerkes
Fallenlassen der Waagen
4.5 Prüfmittelüberwachung
Im Rahmen der Qualitätssicherung müssen die messtechnischen Wägeeigenschaf-
ten der Waagen und eines eventuell vorhandenen Prüfgewichtes in regelmäßigen
Abständen überprüft werden. Der verantwortliche Benutzer hat hierfür ein geeignetes
Intervall sowie die Art und den Umfang dieser Prüfung zu definieren. Informationen
bezüglich der Prüfmittelüberwachung von Waagen sowie der hierfür notwendigen
Prüfgewichte sind auf der KERN- Homepage (www.kern-sohn.com) verfügbar. Im
akkreditierten DKD- Kalibrierlaboratorium können bei KERN schnell und kostengüns-
tig Prüfgewichte und Waagen kalibriert werden (Rückführung auf das nationale Nor-
mal).
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MCC-M-BA-d-1730