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Erstinbetriebnahme; Zuerst Informieren; Bestimmungsgemäße Verwendung; Ihre Anlage Ist Voreingestellt - Viessmann VITOTRONIC 100 Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät darf bestimmungsgemäß nur in geschlosse-
nen Heizungssystemen gemäß EN 12828 unter
Berücksichtigung der zugehörigen Montage-, Service-
und Bedienungsanleitungen installiert und betrieben
werden. Es ist ausschließlich für die Erwärmung von
Heizwasser in Trinkwasserqualität vorgesehen.
Die bestimmungsgemäße Verwendung setzt voraus,
dass eine ortsfeste Installation in Verbindung mit anla-
genspezifisch zugelassenen Komponenten vorgenom-
men wurde.
Die gewerbliche oder industrielle Verwendung zu
einem anderen Zweck als zur Gebäudeheizung oder
Trinkwassererwärmung gilt als nicht bestimmungsge-
mäß.

Erstinbetriebnahme

Die Erstinbetriebnahme und Anpassung der Regelung
an die örtlichen und baulichen Gegebenheiten sowie
die Einweisung in die Bedienung müssen von Ihrem
Heizungsfachbetrieb vorgenommen werden.

Ihre Anlage ist voreingestellt

Die Regelung ist werkseitig auf „
Raumbeheizung und Warmwasserbereitung.
Ihre Heizungsanlage ist somit betriebsbereit:
Raumbeheizung
Die Räume werden beheizt entsprechend den Ein-
stellungen an Ihrer Regelung und Ihrem Raumtem-
peratur-Regelgerät.
Ihr Heizungsfachbetrieb kann bei der Erstinbetrieb-
nahme weitere Einstellungen für Sie vornehmen.
Sie können alle Einstellungen jederzeit individuell
nach Ihren Wünschen ändern (siehe Kapitel „Raum-
beheizung").

Besonderheiten bei Mehrkesselanlagen

Die Vitotronic 100 kann in folgenden Anlagen einge-
setzt werden:
Einkesselanlagen
Mehrkesselanlagen mit einer Viessmann-Kaskaden-
regelung
Mehrkesselanlagen einer übergeordneten Fremdre-
gelung
Darüber hinausgehende Verwendung ist vom Herstel-
ler fallweise freizugeben.
Fehlgebrauch des Geräts bzw. unsachgemäße Bedie-
nung (z.B. durch Öffnen des Geräts durch den Anla-
genbetreiber) ist untersagt und führt zum Haftungsaus-
schluss. Fehlgebrauch liegt auch vor, wenn Kompo-
nenten des Heizungssystems in ihrer bestimmungsge-
mäßen Funktion verändert werden (z.B. durch Ver-
schließen der Abgas- und Zuluftwege).
Als Betreiber einer neuen Feuerungsanlage sind Sie
verpflichtet, diese Feuerungsanlage umgehend dem
für Ihre Liegenschaft zuständigen Bezirksschornstein-
fegermeister zu melden. Der Bezirksschornsteinfeger-
meister erteilt Ihnen auch Auskünfte über seine weite-
ren Tätigkeiten an Ihrer Feuerungsanlage (z. B. regel-
mäßige Messungen, Reinigung).
" eingestellt für
Warmwasserbereitung
Das Trinkwasser wird auf 50 °C erwärmt.
Ihr Heizungsfachbetrieb kann bei der Erstinbetrieb-
nahme weitere Einstellungen für Sie vornehmen.
Sie können alle Einstellungen jederzeit individuell
nach Ihren Wünschen ändern (siehe Kapitel „Warm-
wasserbereitung").
Frostschutz
Der Frostschutz Ihres Heizkessels und Warmwasser-
Speichers ist gewährleistet.
Stromausfall
Bei Stromausfall bleiben alle Daten erhalten.
In Mehrkesselanlagen (Anlagen mit mehreren Heiz-
kesseln) ist jeder Heizkessel mit einer eigenen Rege-
lung ausgestattet. Diese Regelungen werden von der
übergeordneten Regelung gesteuert. Einstellungen (z.
B. Raumtemperatur-Sollwert) nehmen Sie an der über-
geordneten Regelung vor.

Zuerst informieren

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