Folgende Beispielrechnung kann zur Dimensionierung des Pufferspei-
chers hilfreich sein:
Folgende Annahmen wurden dabei angenommen:
Pufferspeichergröße: 500 Ltr. (etwa 500kg Wasser)
Wassertemperatur im Speicher zu Beginn : 30 °C
Wassertemperatur im Speicher zum Ende: 60 °C
Temperaturdifferenz 30 °C (entspricht 30 K)
Keine Wärmeentnahme aus dem Speicher während des Erwär-
mens durch den Mini Z1 H2O XL , bzw. keine Wärmeverluste des
Systems
Q
c
m
p
Q
,
4
187
kg
Q
kJ
62805
Dies bedeutet: Zur Erwärmung von 500 Liter Wasser in einem Speicher
von angenommen 30°C auf 60°C wird eine theoretische Wärmemenge
von 62.805 kJ (= 62.805 kWs) benötigt (ohne dass Verluste oder
Wärmeentnahmen im System betrachtet worden sind). Diese Wärme-
menge entspricht etwa 17,4 kWh.
Bei sinnvollem Aufbau der Heizungsanlage z.B. eines Schichtenspei-
chers, kann aber die Wärmenutzung bereits kurz nach dem Start des
Umlaufs in dem Mini Z1 H2O XL beginnen. Dann wird nur die überschüs-
sige, nicht zum Heizen benötigte Energie, im Pufferspeicher eingelagert.
Bei einer durchschnittlich angenommenen Leistung von ca. 8,0 kW des
Mini Z1 H2O XL dauert das Erwärmen des gesamten Speichers ca. 2
Stunden.
An sehr kalten Wintertagen kann es vorkommen, dass die Kaminanlage
auch einmal ca. 12 Stunden in Betrieb ist. Die dabei produzierte Wärme-
energie entspricht dann theoretisch 96 kWh. Diese Wärmeenergie würde
dann zum Erwärmen von knapp 2.750 Liter Wasser ausreichend sein (von
30 °C auf 60 °C). In der Regel wird in einer solchen Situation aber stets
auch Wärme entnommen, so dass keine Überladung des Pufferspeichers
(> 90 °C) auftreten sollte.
2.11. Schornsteinanschluss / Verbindungsstück
Der Mini Z1 H2O XL wird mit Verbindungsstücken aus min. 2 mm dickem
Stahlblech mit dem Schornstein verbunden. Diese müssen der DIN 1298
bzw. DIN EN 1856-2 entsprechen und gemäß DIN 18160 bzw. den
Δt
kJ
kg
K
500
30
K
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landesspezifischen Vorschriften an dem Schornstein / Abgasanlage
angeschlossen werden. Es ist darauf zu achten, dass das Abgasrohr auf
kürzestem Weg, steigend zum Schornstein verlegt wird. Dabei sind
möglichst keine Umlenkungen des Abgasrohrs vorzunehmen. Weiterhin
ist das Abgasrohr mit einem eingemauerten Wandfutter am Schornstein
anzuschließen und abzudichten. Gegebenenfalls ist das Abgasrohr mit
Schellen zu befestigen, um eine ausreichende Fixierung zu gewährleisten.
Die Verbindungsstücke sind gegebenenfalls abzudichten! Führt das
Abgasrohr durch Bauteile mit brennbaren Baustoffen, ist das Abgasrohr
entsprechend den Vorschriften zu dämmen. Grundsätzlich ist die
Verbindungsleitung so zu montieren, dass jeder Zeit eine Reinigung der
Verbindungsleitung möglich ist. Dies ist durch eine entsprechende Anzahl
von Reinigungsöffnungen zu gewährleisten.
3. Erstinbetriebnahme
Wärmeerzeugungsanlagen dürfen nur von Fachunternehmen erstellt und
montiert werden. Die Erstinbetriebnahme darf nur durch einen Sachkundi-
gen des Montageunternehmens erfolgen. Es ist dem Eigentümer /
Betreiber der Anlage eine Bescheinigung zu übergeben, in der der
ordnungsgemäße Einbau und die richtige Einstellung / Funktion aller
Regel- und Sicherheitskomponenten bestätigt wird.
Die Erstinbetriebnahme darf nur erfolgen, nachdem alle notwendigen
Komponenten angeschlossen, alle notwendigen Sicherheitseinrich-
tungen integriert und funktionstüchtig sind, der Wasserwärmetau-
scher gespült, befüllt und das System entlüftet worden ist. Ein
Betrieb ohne Wasser, nur teilweise befüllt oder mit nicht funktions-
tüchtigen Sicherheitseinrichtungen ist nicht zulässig!
Die Ersten vier Abbrände sind mit jeweils max. 2,0kg/Stunde
trockenem und dünnem Holz (max. 25cm Umfang) durch zuführen.
Hierdurch werden die Brennzelle, die Schamotte und die Vermiculite
langsam temperiert und so die Feuchtigkeiten aus ggf. Lagerung,
Transport etc. langsam abgegeben. Sollte dies nicht erfolgen, ist die
Verschmutzung des Scheibenzwischenbereiches, sowie das reißen der
Schamotte möglich.
Außerdem ist der Betreiber in die Bedienung, Funktionsweise und
Wartung der Gesamtanlage einschließlich aller Zusatzkomponenten
ausführlich einzuweisen. Des Weiteren sind die Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebes der Anlage dem Betreiber
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