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Gewichte, Gepäck - HEINZMANN RN120 Einbau- Und Betriebsanleitung

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Nachrüstsatz Elektroantrieb für Fahrräder
In Deutschland gilt:
Pedelec ohne Anfahrhilfe:
Mindestalter 15 Jahre, keine Führerscheinpflicht, keine Versicherungspflicht, keine Helmpflicht.
Pedelec mit Anfahrhilfe, E-Mofa und E-Mofa speed:
Keine Führerscheinpflicht für Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden.
Für alle anderen Personen ist eine Mofaprüfbescheinigung erforderlich, Mindestalter 15 Jahre.
Versicherungspflicht für E-Mofa und E-Mofa speed, keine Helmpflicht.
WARNUNG:
Obwohl für das Fahren von "Leichtmofas" keine Helmpflicht gemäß StVO gilt, wird dennoch dringend
empfohlen, zur persönlichen Sicherheit einen geeigneten Fahrradhelm zu tragen.
3.4 Gewichte, Gepäck
Gesetzlich festgelegte maximale Gewichte der Fahrzeuge.
Fahrzeugtyp
Pedelec
E-Mofa
E-Mofa speed
Beim E-Mofa und E-Mofa speed ergibt sich das maximale Leergewicht bei Bestückung mit einem
Akku. Ein ggf. zweiter mitgeführter, nicht in Betrieb befindlicher Akku gilt als Gepäck.
Die Beladungshöchstgrenze des Gepäckträgers ist 15 kg!
max. Gesamtgewicht
Keine Vorgabe
120 kg
120 kg
max. Leergewicht
Keine Vorgabe
30 kg
30 kg
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