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Nachrüstsatz Elektroantrieb für Fahrräder
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Entsorgung

Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Der Verbraucher
ist gesetzlich verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer an den dafür
eingerichteten, öffentlichen Sammelstellen oder an den Fachhandel zurückzugeben. Einzelheiten dazu
regelt das jeweilige Landesrecht. Mit der Wiederverwertung, der stofflichen Verwertung oder anderer
Formen der Verwertung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer
Umwelt.
In Deutschland gelten die oben genannte Entsorgungsregeln, laut Batterieverordnung, für Batterien und
Akkus entsprechend.
Das Entsorgen der Komponenten hat entsprechend der im eigenen Lande geltenden Umweltvorschriften
zu erfolgen.
Für Ratschläge bezüglich des Recyclings kann man sich an die zuständige Kommunalbehörde oder den
Fachhändler wenden.
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