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Gewährleistung Und Haftungsbeschränkungen - HEINZMANN RN120 Einbau- Und Betriebsanleitung

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Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen
Wir, die Firma HEINZMANN GmbH & Co. KG (Hersteller), erbringen im Rahmen der gesetzlichen
Gewährleistungspflicht im Falle eines auftretenden Mangels an unserem Produkt folgende Leistungen
über den unmittelbaren Abnehmer unseres Produkts:
1. Beseitigung von Mängeln, die aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern auftreten, durch
Reparatur oder Austausch des betroffenen Teiles gemäß der gesetzlichen Gewährleistungsregelungen in
einem Zeitraum von 24 Monaten ab Übergabe unseres Produktes an den unmittelbaren Abnehmer.
Ausgenommen sind Verschleißteile (z.B. Akku).
2. Schlagen Reparatur oder Austausch fehl, kann vom unmittelbaren Abnehmer nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) verlangt
werden. Bei nur geringfügigen Mängeln steht ihm kein Rücktrittsrecht zu.
3. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn sie im ursächlichen Zusammenhang damit stehen,
dass die vorliegende Einbau- und Betriebsanleitung nicht befolgt wird
dass Änderungen an unserem Produkt vorgenommen werden oder eine unsachgemäße Verwendung
unseres Produktes erfolgt
dass unser Produkt infolge ungewöhnlich hoher mechanischer oder thermischer Beanspruchung für
die Anwendung nicht geeignet ist oder anderweitig überbeansprucht wird, gemäß Kapitel 3
dass unser Produkt infolge ungewöhnlicher Einbauverhältnisse für den Einbau in das Fahrzeug
nicht geeignet ist
dass natürliche Abnutzung oder Abnutzung durch unsachgemäßen Gebrauch vorliegt
dass aufgrund von Umwelteinflüssen Korrosion oder Oxidation an unserem Produkt auftritt
50
Nachrüstsatz Elektroantrieb für Fahrräder

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