5.3. Messung der Dosis
Im unteren Display Bereich wird im Dosisleistungsmessmodus zusätzlich die aus der
Dosisleistung berechnete Dosis sowie die fortlaufende Zeit angezeigt. Die angezeigte
kumulierte Dosis kann durch langes Drücken der Taste 12 „Licht / Reset Dosis"
rückgesetzt werden. Dabei wird der angezeigte Dosis- und Zeitwert wieder auf „Null"
gesetzt.
Für eine genaue Dosisermittlung sowie bei Messungen in gepulsten Strahlenfel-
dern sollte in den Messbereich „Dosis" gewechselt werden!
Dazu gehen Sie wie folgt vor:
Vor Durchführung von Dosismessungen ist nach dem Einschalten des Messgerätes der
Messbereichsumschalter (15) in Schalterstellung „NULL" zu schalten und
elektrische Nullpunktabgleich durchzuführen. Bei Abweichungen ist mittels des
elektrischen Nullpunkteinstellers (16) der angezeigte Wert möglichst auf 0 einzustellen.
(s. 4.1.).
Für die Messung der Dosis ist der Messbereichsumschalter (15) nach erfolgtem
Abgleich des elektrischen Nullpunktes direkt auf den Messbereich „µSv" zu schalten.
Nach dem Umschalten beginnt die Dosismessung. Auf dem Display erscheint
nachfolgende Anzeige:
Abb. 17) Display-Anzeige im Dosis-Messmodus µSv.
Zum Rücksetzen des angezeigten Dosiswertes ist mit dem Messbereichsumschalter 15
zurück in die Betriebsstellung „Null" zu schalten und erneut der elektrische Nullpunktab-
gleich durchzuführen. Danach kann wieder mit dem Messbereichsumschalter 15 in die
Betriebsstellung „Dosis" geschaltet werden. Die Dosis sowie der Zeitwert werden damit
wieder von Null aus gezählt.
5.4. Anzeige des Messbereichsüberlaufs
Ein bei Überschreiten des Endes (2000) der Messbereiche „µSv/h", „µSv" und „mSv/h"
erfolgender Messbereichsüberlauf wird zur Symbolisierung im Display mittels Wert
> 1999 mit entsprechender Maßeinheit angezeigt (siehe Abb. 18 a). Im Messmodus
„Dosis" bleibt die Anzeige des Dosiswertes > 1999 µSv (siehe Abb. 18 b) auch ohne
Strahlungsfeld erhalten und muss für eine erneute Messung nach Punkt 5.3 zurückge-
setzt werden.
Technische Beschreibung und Bedienungsanweisung
Ortsdosimeter OD-02
Rev 7 vom 27 Juli 2016
der
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