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Haftung; Ce-Konformität - Alber E-Fix Gebrauchsanweisung

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11.2 Haftung

Die Ulrich Alber GmbH ist als Hersteller des e-fix für dessen Sicherheit nicht
verantwortlich, wenn:
· mit dem e-fix ohne Kippstützen gefahren wird
· der e-fix unsachgemäß gehandhabt wird
· der e-fix nicht in 2-jährigem Turnus von einem autorisierten Fachhändler oder der
Ulrich Alber GmbH gewartet wird
· der e-fix entgegen den Hinweisen dieser Bedienungsanleitung in Betrieb genommen wird
· Reparaturen oder andere Arbeiten von nicht autorisierten Personen durchgeführt werden
· fremde Teile angebaut oder mit dem e-fix verbunden werden
· Teile des e-fix ab- oder umgebaut werden.
12. CE-Konformität
Die CE-Konformität für den e-fix hat nur in Verbindung mit Alber Kippstützen
Gültigkeit. Zudem müssen folgende Punkte beachtet werden:
· Montage, Reparaturen oder sonstige Arbeiten dürfen nur von der Ulrich Alber
GmbH oder von ihr autorisiertem Fachpersonal ausgeführt werden.
· Die Alber Kippstützen sind so hoch einzustellen, dass sie auf einer horizontalen
Ebene frei durchschwingen können.
· Der Benutzer ist auf folgende Punkte besonders hinzuweisen:
a) es ist auf eine freie Beweglichkeit der Alber Kippstützen zu achten.
b) Beim Überfahren von Hindernissen, die höher als 40 mm und und nur wenig breiter
als Ihr Rollstuhl sind, ist Vorsicht geboten.
c) die kritische Hindernishöhe des Rollstuhls muss bei jedem mit e-fix
ausgerüsteten Rollstuhl mit dessen Benutzer getestet werden.
d) Die Kippgrenze über die Hinterachse muss bei jedem mit e-fix ausgerüsteten
Rollstuhl mit dessen Benutzer getestet werden. Die kritische Kippgrenze ist die
Stelle, an der der Rollstuhl in gekipptem Zustand nach hinten fällt.
Wichtiger Sicherheitshinweis: Das Fahren mit dem e-fix ohne angebrachte
Kippstützen ist nicht zulässig.
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