Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken
Inhaltsverzeichnis

Werbung

1.7 Begriffe

Betreiber
Als Betreiber (Unternehmer / Unternehmen) gilt, wer eine Funksteuerung betreibt
und bestimmungsgemäß einsetzt oder durch geeignete und unterwiesene Per-
sonen bedienen lässt.
Bedienpersonal/Geräteführer
Als Bedienpersonal bzw. Geräteführer gilt, wer vom Betreiber einer Funksteuerung
mit der Bedienung beauftragt ist.
Fachpersonal
Als Fachpersonal gilt, wer vom Betreiber der Funksteuerung mit speziellen Aufga-
ben wie Installation, Rüsten, Instandhaltung und Störungsbeseitigung beauftragt
ist.
Elektrofachkraft
Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse
und Erfahrungen an elektrischen Anlagen besitzt und in Kenntnis der einschlä-
gigen gültigen Normen und Vorschriften die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen
und mögliche Gefahren erkennen und abwenden kann.
Unterwiesene Person
Als unterwiesene Person gilt, wer über die Ihr übertragenen Aufgaben und die
möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und angelernt,
sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen, Schutzmaßnahmen, einschlä-
gigen Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse be-
lehrt wurde und ihre Befähigung nachgewiesen hat.
Sachkundiger
Als Sachkundiger gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung
ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Funksteuerung hat und mit den
einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften,
Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut ist, dass
er den arbeits sicheren Zustand von Funksteuerungen beurteilen kann.
Funksteuerung
Funksteuerungen sind Systeme, die zur Steuerung der Heben-, Senk- und Fahr-
bewegung von Lasten an Kranen, Katzen, Maschinen und Anlagen eingesetzt
werden.
7

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis