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Verantwortung Des Betreibers; Anforderungen An Das Bedienpersonal - Demag DRC-10 D3 Bedienungs- Und Montageanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2.3 Verantwortung des
Betreibers
2.4 Anforderungen an das
Bedienpersonal
Die Angaben zur Arbeitssicherheit beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Her-
stellung des Handsenders DRC-10 gültigen Verordnungen der Europäischen Uni-
on. Der Betreiber ist verpflichtet, während der gesamten Einsatzzeit des Handsen-
ders DRC-10 die Übereinstimmung der benannten Arbeitssicherheitsmaßnahmen
mit dem aktuellen Stand der Regelwerke festzustellen und neue Vorschriften zu
beachten. Außerhalb der Europäischen Union sind die am Einsatzort des Hand-
senders DRC-10 geltenden Arbeitssicherheitsgesetze sowie regionalen Vorschrif-
ten und Bestimmungen einzuhalten.
Neben den Arbeitssicherheitshinweisen in dieser Bedienungs-/Montageanleitung
sind die für den Einsatzbereich des Handsenders DRC-10 allgemein gültigen
Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften zu beachten und
einzuhalten.
Der Betreiber und das von ihm autorisierte Personal sind verantwortlich für den
störungsfreien Betrieb des Handsenders DRC-10 sowie für eindeutige Festle-
gungen über die Zuständigkeiten bei Installation, Bedienung, Wartung und Reini-
gung.
Die Angaben der Bedienungs-/Montageanleitung sind vollständig und uneinge-
schränkt zu befolgen!
Die Bedienungs-/Montageanleitung ist vom Betreiber - falls erforderlich - um An-
weisungen hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, befugtem Personal,
Aufsichts- und Meldepflichten etc. zu ergänzen.
Der Betreiber hat darüber hinaus sicherzustellen, dass
• in einer Betriebsanweisung alle weiteren Arbeits- und Sicherheitshinweise fest-
gelegt werden, die aus der Risikobeurteilung der Arbeitsplätze des Handsen-
ders DRC-10 resultieren.
• die Bedienungs-/Montageanleitung stets in unmittelbarer Nähe des Handsen-
ders DRC-10 und für das Installations-, Bedienungs-, Wartungs- und Reini-
gungspersonal jederzeit zugänglich aufbewahrt wird.
• das Personal entsprechend der Tätigkeiten geschult wird.
• die Handsender DRC-10 nur in einem technisch einwandfreien und betriebssi-
cheren Zustand betrieben wird.
• die Sicherheitseinrichtungen immer frei erreichbar vorgehalten und regelmäßig
geprüft werden.
• die nationalen Vorschriften für den Gebrauch des Handsenders DRC-10 einge-
halten werden.
Der Betreiber ist aufgefordert, Verhaltensweisen und Richtlinien für Störfälle zu
erstellen, die Anwender zu instruieren und diese Anweisungen an geeigneter Stel-
le gut sichtbar anzubringen.
An dem Handsender DRC-10 darf nur autorisiertes und ausgebildetes Fachper-
sonal arbeiten. Das Personal muss eine Unterweisung über auftretende Gefahren
und Funktionen des Handsenders DRC-10 erhalten haben.
Jede Person, die damit beauftragt ist, Arbeiten an oder mit dem Handsender
DRC-10 auszuführen, muss die Bedienungs-/Montageanleitung vor Beginn der
Arbeiten gelesen und verstanden haben.
Personen, die unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder die Reaktionsfähigkeit be-
einflussenden Medikamenten stehen, dürfen nicht an und mit dem Handsender
DRC-10 arbeiten.
Bei der Personalauswahl sind die am Einsatzort des Handsenders DRC-10 gel-
tenden alters- und berufsspezifischen Vorschriften zu beachten.
Das Personal ist verpflichtet, eintretende Veränderungen am Handsender DRC-10,
welche die Sicherheit beeinträchtigen, sofort dem Betreiber zu melden.
Der Betreiber darf zum Warten des Handsenders DRC-10 nur Personen (Fach-
kraft) beauftragen, die
• das 18. Lebensjahr vollendet haben,
• körperlich und geistig geeignet sind,
• im Warten des Handsenders DRC-10 unterwiesen sind und ihre Befähigung
hierzu gegenüber dem Betreiber nachgewiesen haben.
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