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Haftung

Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine
oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
Nicht bestimmungsgemässe Verwendung der Kaffeemaschine.
Unsachgemässe Installation, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung des Gerätes und der zu-
gehörigen Optionen.
Nichteinhaltung von Wartungsintervallen.
Betrieb des Gerätes bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäss ange-
brachten Schutzvorrichtungen.
Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Lagerung, Installa-
tion, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung der Maschine.
Betrieb des Gerätes in nicht einwandfreiem Zustand.
Unsachgemäss durchgeführte Reparaturen.
Katastrophenfälle durch Einwirkung von Fremdkörpern, Unfall und Vandalismus sowie höhere
Gewalt.
Das Einführen von Gegenständen in das Gerät sowie das Öffnen des Gehäuses.
Der Hersteller übernimmt die Gewährleistung oder Haftung nur und ausschliesslich, wenn die vorgegebenen War-
tungs- und Instandhaltungsintervalle eingehalten und bei ihm bzw. einem von ihm autorisierten Lieferanten bestellte
Originalersatzteile benutzt werden.
HGZ Maschinenbau AG muss schriftlich über allfällige Materialfehler in Kenntnis gesetzt werden.
Die Wartung des Gerätes muss 2 Mal jährlich bzw. nach 25´000 Produktbezügen durchgeführt werden.
Sicherheitsrelevante Teile wie Sicherheitsventile, Sicherheitsthermostate, Boiler usw. dürfen keines-
falls repariert werden. Diese Teile müssen wie folgt ausgetauscht werden:
Sicherheitsventile alle 12 Monate, Boiler (Kaffeeboiler, Tee-/Dampfboiler) alle 60 Monate.
Betriebsanleitung - SCS Power
Betriebsanleitung - SCS Power
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