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Garantiebedingungen - Küppersbusch EKDG6550.0 Bedienungs- Und Montageanweisung

Inhaltsverzeichnis

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Küppersbusch-Kundendienst
Zentrale Kundendienst- / Ersatzteilanforderung
Deutschland:
Küppersbusch Hausgeräte GmbH
Küppersbuschstraße 16
45883 Gelsenkirchen
Telefon: 0209-401 631
Telefax: (0209) 401-714 / 715
Internet:
www.kueppersbusch.de
Sie erreichen uns:
Montag bis Donnerstag
Freitag
Außerhalb der Dienstzeiten teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte per
Telefax oder Internet unter
www.kueppersbusch.de
mit.
Österreich:
Teka Austria GmbH
Eitnergasse 13
1230 Wien
Telefon: (01) 8 66 80-15
Telefax: (01) 8 66 80-50
Internet:
www.küppersbusch.at
Sie erreichen uns:
Montag bis Freitag
Außerhalb der Dienstzeiten teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte per
Telefax oder Internet unter
www.kueppersbusch.at
mit.
Bitte beachten Sie:
Damit unser Kundendienst Reparaturen sorgfältig vorbereiten und die
benötigten Ersatzteile bereitstellen kann, benötigen wir bei Ihrer
Kundendienstanforderung die folgenden Informationen:
1.
Ihre genau Anschrift
2.
Ihre Telefon- und ggf. Telefaxnummer
3.
Wann kann der Kundendienst Sie besuchen?
4.
Die genaue Gerätebezeichnung: Mod. und F.-Nr.
(Typenschild und/oder Kaufbeleg zu Rate ziehen)
5.
Das Kaufdatum oder Lieferdatum
6.
Die genaue Beschreibung des Problems oder Ihres Service-
Wunsches
Halten Sie zunächst bitte zusätzlich Ihren Kaufbeleg bereit.
So helfen Sie uns, unnötigen Zeit- und Kostenaufwand zu vermeiden
und auch für Sie effizienter zu arbeiten.
Gelsenkirchen, im November 2010
KÜPPERSBUSCH HAUSGERÄTE GmbH

Garantiebedingungen

von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr
von 8:00 bis 17:00 Uhr
Zusätzlich zu seinen Gewährleistungsansprüchen aus seinem Kaufvertrag
mit dem Händler leisten wir dem Endabnehmer direkt Garantie für
Küppersbusch-Hausgeräte. Der Umfang unserer Garantie wird
nachstehend geregelt:
1. Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/oder
Herstellungsfehler beruhen, werden nach Maßgabe der folgenden
Regelungen unentgeltlich behoben, wenn Sie uns unverzüglich nach
Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den
ersten Endabnehmer angezeigt werden. Bei gewerblichem Gebrauch
oder gleichzusetzender Beanspruchung beträgt die Garantiefrist
lediglich 12 Monaten. Tritt der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab
Lieferung auf, wird vermutet, dass es sich um einen Material- oder
Herstellungsfehler handelt.
2. Für leicht zerbrechliche Teile, wie z. B. Glas, Kunststoff und
Glühlampen, wird keine Garantie übernommen. Geringfügige
Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für den Wert und die
Gebrauchstauglichkeit des Geräts unerheblich sind, begründen keinen
Garantienspruch. Ebenso wenig leisten wir Garantie bei Schäden aus
chemischen und elektrochemischen Einwirkungen von Wasser sowie
allgemein ungewöhnlichen Umweltbedingungen oder sachfremden
Betriebsbedingungen oder wenn das Gerät mit ungeeigneten Stoffen
in Berührung gekommen ist. Schließlich leisten wir auch keine
Garantie, wenn Mängel am Gerät auf Transportschäden, die nicht von
uns zu vertreten sind, auf nicht fachgerechte Installation und Montage,
auf Fehlgebrauch, auf mangelnde Pflege oder auf Nichtbeachtung der
Bedienungs- oder Montagehinweise zurückzuführen sind. Der
Geräteanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe in das
Gerät von Personen vorgenommen werden, die hierzu nicht von uns
ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen,
Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die keine
Originalteile sind, und dadurch ein Defekt verursacht wurde.
3. Unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir nach unserer Wahl
entweder mangelhafte Teile unentgeltlich instand setzen oder durch
einwandfreie Teile ersetzen. Instandsetzungen werden nach
Möglichkeit am Aufstellungsort vorgenommen. Zur Reparatur
anstehende Geräte sind so zugänglich zu machen, dass
uneingeschränkt Handhabung, Ausbau und Einbau durch die
Techniker möglich ist und keine Beschädigungen an Möbeln,
Bodenbelag etc. entstehen können. Bei Geräten, die nicht nach
unseren Einbaurichtlinien montiert sind werden die anfallenden
Zusatzleistungen in Rechnung gestellt. In jedem Fall der
Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist der Kaufbeleg
vorzulegen und das Kauf – und – soweit hiervon abweichend – das
Lieferdatum nachzuweisen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum
über.
4. In Fällen, in denen die Nachbesserung fehlschlägt oder von uns
abgelehnt wird, liefern wir innerhalb der oben genannten Garantiezeit
auf Wunsch des Endabnehmers kostenfrei gleichwertigen Ersatz.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der
Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die
Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für
das ganze Gerät.
6. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf
Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden, sind – mit
Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen beruhen –
ausgeschlossen.
Diese Garantiebedingungen gelten grundsätzlich nur für in Deutschland
gekaufte Geräte. Soweit wir in dem entsprechenden Land über ein
Kundendienstnetz verfügen, gelten diese Garantiebedienungen auch für
ins Ausland verbrachte Geräte, vorausgesetzt sie weisen die technischen
Voraussetzungen, wie z. B. Spannung, Frequenz, Gasart, für das
entsprechende Land auf und sind für die jeweiligen Klima- und
Umweltschutzbedingungen geeignet. Für im Ausland gekaufte Geräte
gelten die von unserer jeweils zuständigen Auslandsgesellschaft oder
Landsvertretung herausgegebenen Garantiebedingungen, die über
Fachhändler oder direkt bei unserer Auslandsgesellschaft oder
Landesvertretung angefordert werden können.

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