Teil 1
StVZO/StVO/bestimmungsgemäßer Gebrauch/Allgemeine Hinweise zu Ihrer Sicherheit
Das Fahrrad ist ein Verkehrsmittel und unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
(StVZO).
Die StVZO schreibt vor: Jedes Fahrrad muss mit zwei voneinander unabhängigen, funktionsfähigen Bremsen, einer hell
tönenden Glocke, Lichtmaschine, Scheinwerfer, Schlusslicht, Rückstrahler, Rückstrahlerpedalen, Speichenstrahlern für
Laufräder oder Reflexstreifen, einem weißen Rückstrahler vorn und einem roten zusätzlichen Großflächen-Rückstrahler
hinten ausgerüstet sein. Ihr Fahrrad entspricht diesen Voraussetzungen.
Fahrräder ohne Ausrüstung nach StVZO oder mit defekter Ausrüstung dürfen nicht im öffentlichen
Verkehr benutzt werden.
Der § 1 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass jeder Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs sich so zu verhalten hat,
dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Beachten Sie dieses bei jeder Fahrt!
Es gelten grundsätzlich die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung des Landes, in dem das Fahrrad gefahren wird.
Bitte beachten Sie folgende
"Allgemeinen Hinweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch und zu Ihrer Sicherheit":
• Fahrräder mit Straßenausstattung sind aufgrund der Konzeption und Ausstattung - mit und ohne
Federungssysteme - dazu bestimmt, auf öffentlichen Straßen und befestigten Wegen eingesetzt zu
werden. Die erforderliche sicherheitstechnische Ausstattung wurde vom Hersteller mitgeliefert und muss
vom Benutzer regelmäßig überprüft und - falls erforderlich - instand gesetzt werden.
• Für jeden darüber hinaus gehenden Gebrauch bzw. die Nichteinhaltung der sicherheitstechnischen
Hinweise dieser Gebrauchsanweisung sowie die der Bauteilehersteller und für die daraus resultierenden
Schäden haftet der Hersteller nicht. Dies gilt insbesondere bei:
- Benutzung des Straßenfahrrades im Gelände,
- Überladung (siehe "Technische Daten", Seite 27) sowie
- nicht ordnungsgemäßer Beseitigung von Mängeln.
- Umbauten oder Veränderungen am Auslieferungszustand
• Das Fahrrad darf nicht für den gewerblichen Gebrauch genutzt werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung sämtlicher vom Hersteller
vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
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