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Oranier Linz 81 Gebrauchsanweisung Seite 8

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Gewährleistungsrichtlinien des Herstellers für Garantieleistungen
Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in
jedem Fall die Vorlage des Kaufbeleges erforderlich.
Für unsere ORANIER- Geräte leisten wir unabhängig
von den Verpflichtungen des Händlers aus dem
Kaufvertrag gegenüber dem Endabnehmer unter den
nachstehenden Bedingungen Werksgarantie:
Die ORANIER- Garantie erstreckt sich auf die
unentgeldliche Instandsetzung des Gerätes bzw. der
beanstandeten Teile. Anspruch auf kostenlosen Ersatz
besteht nur für solche Teile, die Fehler im Werkstoff
und in der Verarbeitung aufweisen.
Übernommen werden dabei sämtliche direkten Lohn-
und Materialkosten, die zur Beseitigung dieses Mangels
anfallen.
Weitergehende
ausgeschlossen.
1.
Die Werksgarantie beträgt 24 Monate und beginnt
mit dem Zeitpunkt der Übergabe, der durch
Rechnung oder Lieferschein nachzuweisen ist.
2.
Innerhalb
der
Werksgarantie
Funtionsfehler,
die
Anschluss,
sachgemässer
Beachtung
der
gültigen
vorschriften und Betriebsanleitungen nachweis-bar
auf
Fabrikations-
zurückzuführen sind, durch unseren Kunden-dienst
beseitigt.
3.
Emaille- und Lackschäden werden nur dann von
dieser Werks-garantie erfasst, wenn sie innerhalb
von 2 Wochen nach Übergabe des ORANIER-
Gerätes unserem Kundendienst angezeigt werden.
Transportschäden (diese müssen entsprechend
den Bedingungen des Tranporteurs gegen den
Tranporteur
geltend
Einstellungs-,
Einregulierungs-
stellarbeiten an Gasverbrauchseinrichtungen fallen
nicht unter diese Werksgarantie.
4.
Durch
Inanspruchnahme
verlängert sich die Garantiezeit
ORANIER- Gerät noch für neu eingebaute Teile.
Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum
über.
5.
Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden
Reparatur oder über einen Austausch des Gerätes
entscheidet unser Kundendienst nach billigem
Ermessen. Soweit nicht anders vereinbart, ist
unsere Kundendienstzentrale zu benachrichtigen.
Die
Reparatur
wird
Aufstellungsort,
Kundendienstwerkstatt durchgeführt. Zur Reparatur
anstehende Geräte sind so zugänglich zu machen,
ORANIER- Heiz- und Kochtechnik GmbH
Weidenhäuser Str. 1 – 7
35075 Gladenbach
Ansprüche
werden
trotz
vorschriftsmässigem
Behandlung
ORANIER-
Einbau-
oder
Materialfehler
gemacht
werden)
und
der
Werksgarantie
weder für das
in
der
Regel
ausnahmsweise
in
dass
Bodenbelag etc. entstehen können.
6.
Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und
die anfallende Arbeitszeit werden nicht berechnet.
7.
Wir haften nicht für Schäden und Mängel an
Geräten und deren Teile, die verursacht wurden
durch:
Äussere
-
Einwirkungen
Aufstellung und Benutzung (z.B. Schäden
durch Abschrecken mit Wasser, überlaufende
Speisen,
Haarrissbildung
kachelglasierten
sind
Qualitätsmangel.
Falsche Grössenwahl
-
Nichtbeachtung
-
Bedienungsanleitung,
baurechtlichen
Vorschriften der zuständigen Behörden, Gas- und
alle
Elektriziätsversorgungsunternehmen.
fallen
und
(Ofenrohr,
Schornsteinzug) sowie unsachgemäss ausgeführte
Instandsetzungsarbeiten, insbesondere Vornahme
von Veränderungen an den Geräten, deren
Armaturen und Leitungen.
Verwendung ungeeigneter Brennstoffe bei mit
-
Kohle und Heizöl gefeuerten Geräten; ungeeignete
Gasbeschaffen-heit und Gasdruckschwankungen
bei
nungsschwankungen
Nennspannung bei Elektrogeräten.
Falsche Bedienung und Überlastung und dadurch
-
sowie
verursachte
Um-
unsachgemässer
Pflege, unzureichende Reinigung der Geräte oder
ihrer Teile; Verwendung ungeeigneter Putzmittel .
Verschleiss
-
ausgesetzten Teilen aus Eisen und Schamotte
(z.B. Stahl- Guss- oder Schamotteauskleidungen).
Wir haften nicht für mittelbare und unmittelbare
Schäden, die durch die Geräte verursacht werden.
Dazu gehören auch Raumverschmutzungen, die durch
Zersetzungsprodukte
hervorgerufen werden und deren Pyro-lyseprodukte
sich als dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln,Textilien
und Ofenteilen niederschlagen können.
am
Fällt die Beseitigung eines Mangels nicht unter unsere
der
Gewährleistung, dann hat der Endabnehmer für die
Kosten des Monteurbesuches und der Instandsetzung
aufzukommen.
8
keine
Beschädigungen
chemische
oder
bei
Transport
Kondenswasser,
bei
emaillierten
Teilen
unserer
Aufstellungs-
der
jeweils
allgemeinen
auch
Mängel
an
den
ungenügender
oder
Gasgeräten;
ungewöhnlichen
gegenüber
Überhitzung
Behandlung,
der
den
Flammen
organischer
an
Möbeln,
physikalische
Lagerung,
Überhitzung).
oder
ist
kein
und
geltenden
und
örtlichen
Darunter
Abgasleitungen
zu
starker
Span-
der
der
Geräte,
ungenügende
un-mittelbar
Stauban-teile

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