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HD 1050 DE
D
8.1 Sicherheitseinrichtungen
Überströmventil
Beim Schließen der Handspritzpistole öffnet das
Überströmventil und die Hochdruckpumpe fördert
das Wasser zur Pumpensaugseite zurück.
Dadurch wird die Überschreitung des zulässigen
Arbeitsdruckes verhindert.
Das Überströmventil ist plombiert. An seiner
Einstellung darf nichts verstellt werden.
8.2 Zubehör
Falsches, nicht passendes oder defektes Zu-
behör beeinträchtigt die Funktion des Gerätes.
Die Verwendung ist gefährlich.
Verwenden Sie deshalb nur Originalzubehör.
Ihr Händler berät Sie gerne.
8.3 Ersatzteile
Beachten Sie, daß die Verwendung von anderen
als den Originalersatzteilen zur Störungen und
auch zu schlimmen Unfällen führen kann, wenn
diese Teile nicht ordnungsgemäß hergestellt sind,
das Original nicht genau ersetzen oder zu
unsicherem Betrieb des Gerätes führen.
Verwenden Sie deshalb nur Original-Ersatzteile.
Eine Auswahl der gängigsten Ersatzteil-
Nummern finden Sie am Ende dieser Betriebs-
anleitung.
12
8. Allgemeine Hinweise
8.4 Garantie
In jedem Land gelten die von unserer zuständigen
Vertriebs-Gesellschaft herausgegebenen
Garantiebedingungen. Etwaige Störungen an dem
Gerät beseitigen wir innerhalb der Garantiefrist
kostenlos,
sofern
Herstellungsfehler die Ursache sein sollte.
Die Garantie tritt nur dann in Kraft, wenn Ihr
Händler die beigefügte Antwortkarte beim Verkauf
vollständig ausfüllt, abstempelt und unterschreibt
und Sie die Antwortkarte anschließend an die
Vertriebs-Gesellschaft Ihres Landes schicken.
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte mit Zubehör
und Kaufbeleg an Ihren Händler oder die nächste
autorisierte Kundendienststelle.
8.5 Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler
Für den Betrieb des Gerätes in Deutschland
gelten die „Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler",
herausgegeben vom Hauptverband der
gewerblichen Berufsgenossenschaft, zu
beziehen von Carl Heymanns-Verlag KG,
50939 Köln, Luxemburger Straße 449.
Außerdem gilt die Unfallverhütungsvorschrift
(BGV D15) „Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern."
Hochdruckstrahler müssen nach diesen
Richtlinien mindestens alle 12 Monate von einem
Sachkundigen geprüft und das Ergebnis der
Prüfung schriftlich festgehalten werden.
ein
Material-
oder

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