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Betriebsstörungen; Gewährleistung - THORMA BORGHOLM II Aufstellungs- Und Bedienungsanleitung

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Kaminofen BORGHOLM II
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2.8 Betriebsstörungen
Falls während des Betriebs Ihres Kaminofens Störungen auftreten wie z.B. Rauchaustritt, setzten Sie sich bitte mit
Ihrem zuständigen Schornsteinfeger in Verbindung. Wenden Sie sich an Ihren Händler, wenn Schäden an dem
Kaminofen aufgetreten sind. Auf Seite 10 sind Störungsursachen und ihre Behebung aufgeführt.
3. Gewährleistung
Unsere Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahr für Ihren neuen Kaminofen. Als Beleg dient das Kaufdatum Ihrer
Rechnung.
Eine Gewährleistung kann jedoch nur erfolgen, wenn die technischen Richtlinien und die Hinweise in dieser
Betriebsanleitung beachtet wurden.
NICHT GARANTIEPFLICHTIG SIND ALLE TEILE DIE DER DIREKTEN FEURUNG AUSGESETZT
SIND (Z.B. GLASSCHEIBEN, SCHAMOTTESTEINE, FEUERROSTE, DICHTUNGEN U.S.W.).
EBENFALLS VON DER GEWÄHRLEISTUNG AUSGESCHLOSSEN SIND SCHÄDEN, DIE INFOLGE
UNKORREKTER BEDIENUNG DES OFENS, EINES UNSACHGEMÄßEN ANSCHLUSSES ODER
AUFGRUND DER EINWIRKUNG PHYSISCHER GEWALT ENTSTANDEN SIND.
DIE GARANTIELEISTUNG ERFOLGT IN DER WEISE, DAß DEM HÄNDLER BZW. DEM
ENDABNEHMER FÜR MANGELHAFTE TEILE, UNENTGELTLICH, NEUE TEILE ZUGESANDT
WERDEN. IM ÜBRIGEN ENTSCHEIDEN WIR ÜBER ART, UMFANG UND ORT DER
GARANTIELEISTUNG NACH BILLIGEM ERMESSEN. IN AUSNAHMEFÄLLEN (FALLS DAS GERÄT
NICHT DURCH DEN EINFACHEN AUSTAUSCH EINZELNER ERSATZTEILE REPARIERT WERDEN
KANN) WIRD EINE REPARATUR IN DEN RÄUMEN UNSERE KUNDENDIENSTWERKSTATT
DURCHGEFÜHRT. DIE LIEFERUNG AN UNSERE WERKSTATT ERFOLGT ÜBER DEN
HÄNDLER/GROßHÄNDLER.
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