KIRUNA
Aufstell- und bedienungsanleitung für den
Kaminofen KIRUNA, KIRUNA Speckkeramik,KIRUNA Speckstein, KIRUNA II,
ARVIKA, FALUN, FALUN Keramik, LANDSHUT, LANDSHUT II, ROTENBURG,
ALVESTA, HEAT STOVE 30, HEAT STOVE 40 - geprüft nach DIN EN 13240
1. Aufstellhinweise
Der Kaminofen ist anschlussfertig montiert und muss mit einem Verbindungsstück an
den bestehenden Hausschornstein angeschlossen werden. Das Verbindungsstück soll
möglichst kurz, geradlinig, waagerecht oder leicht steigend angeordnet sein.
Verbindungen sind abzudichten.
Nationale und Europäische Normen, örtliche und baurechtliche Vorschriften sowie
feuerpolizeiliche Bestimmungen sind einzuhalten. Informieren Sie daher vorher Ihren
Bezirks-Schornsteinfegermeister. Es ist sicherzustellen, dass die für die Verbrennung
benötigte Luftmenge ausreichend ist. Hierauf ist besonders bei dichtschließenden Fenstern
und Türen (Dichtlippe) zu achten.
Die Schornsteinberechnung erfolgt nach DIN EN 13384 – 1 bzw. 13384 - 2 mit dem dieser
Anleitung zugefügten Wertetripel.
Prüfen Sie vor dem Aufstellen, ob die Tragfähigkeit der Unterkonstruktion dem Gewicht Ihres
Kaminofens standhält. Bei unzureichender Tragfähigkeit müssen geeignete Maßnahmen (z.
B. Platte zur Lastverteilung) getroffen werden, um diese zu erreichen.
2. Allgemeine Sicherheitshinweise
Durch den Abbrand von Brennmaterial wird Wärmeenergie frei, die zu einer starken Erhitzung der
Oberflächen, der Feuerraumtüren, der Tür- und Bediengriffe, der Sichtfensterscheibe, der
Rauchrohe und ggf. der Frontwand des Ofens führt. Die Berührung dieser Teile ohne
entsprechende Schutzbekleidung oder Hilfsmittel (hitzebeständige Handschuhe oder andere
Betätigungsmittel) ist zu unterlassen.
Machen Sie Kinder auf diese Gefahren aufmerksam und halten Sie sie während des
Heizbetriebes von der Feuerstätte fern.
3. Zulässige Brennstoffe
Zulässige Brennstoffe sind Scheitholz mit einer Länge von 25 cm und einem Umfang von 30 cm
sowie Braunkohlenbriketts.
Es darf nur lufttrockenes Scheitholz verwendet werden. Die Verfeuerung von Abfällen und
insbesondere Kundstoff ist laut Bundesimmisionschutzgesetz verboten. Darüber hinaus schadet
dies der Feuerstätte und dem Schornstein und kann zu Gesundheitschäden und aufgrund der
Geruchsbelästigung zu Nachbarschaftsbeschwerden führen. Lufttrockenes Scheitholz mit
maximal 20% Wasser wird durch eine mindestens einjährige (Weichholz) bzw. zweijährige
Trockenzeit (Hartholz) erreicht.
Holz ist kein Dauerbrand-Brennstoff, so dass ein Durchheizen der Feuerstätte mit Holz über
Nacht nicht möglich ist.
4. Anheizen
Es ist unvermeidlich, dass beim ersten Anheizen durch Austrocknen von Schutzfarbe eine
Geruchsbelästigung entsteht, die nach kurzer Betriebsdauer beendet ist. Während des Anheizens
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