GEFAHR!
Auf Grund von unterschiedlichen Treppenstufen-Höhen und
-Trittlängen, ist das Aufstellen der Leiter als Stehleiter auf
Treppen u. U. nicht möglich.
Die Stehleiter darf nur wie unten abgebildet aufgestellt werden.
Das Ausgleichen der Winkel α und β durch das Unterlegen von
Gegenständen unter die Holme ist nicht erlaubt.
Dem Wegrutschen der Holme muss durch geeignete Mittel
entgegengewirkt werden, bzw. eine weitere Person muss die
Leiter gegen das Wegrutschen sichern.
Die Stehleiter ist bei dieser Aufstellart vorzugsweise
„bergseitig" zu besteigen. Die 2 obersten Sprossen dürfen nicht
benutzt werden!
α = β
KUNDENDIENST
Folgende Hinweise bei der Benutzung der Stehleiter im
Treppenhaus sind unbedingt zu beachten:
β
α
0800 / 500 36 01 (kostenfrei)
DE
saphir-support-de@zeitlos-vertrieb.de
β
α
17
β
α
SH-TL-4x5-1
V/28/2014 / E53060