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Ripmax BLAZE Anleitung Seite 15

Flugmodel
Inhaltsverzeichnis

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GEWÄHRLEISTUNG:
Unsere Artikel sind mit den gesetzlich vorgeschriebenen 24 Monaten Gewährleistung ausgestattet. Sollten Sie einen berechtigten Ge-
währleistungsanspruch geltend machen wollen, so wenden Sie sich immer an Ihren Händler, der Gewährleistungsgeber und für die Ab-
wicklung zuständig ist. Während dieser Zeit werden evtl. auftretende Funktionsmängel sowie Fabrikations- oder Materialfehler kostenlos
behoben. Weitergehende Ansprüche z. B. bei Folgeschäden sind ausgeschlossen Der Transport zur Servicestelle muss frei erfolgen, der
Rücktransport zu Ihnen erfolgt ebenfalls frei. Unfreie Sendungen können nicht angenommen werden. Für Transportschäden und Verlust
Ihrer Sendung können wir keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen daher eine entsprechende Versicherung.
Senden Sie bitte Ihr Gerät an die für das jeweilige Land zuständige Servicestelle.
Zur Bearbeitung Ihrer Gewährleistungsansprüche müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
• Legen Sie Ihrer Sendung den Kaufbeleg (Kassenzettel/Rechnungskopie) bei.
• Betrieb des Gerätes gemäß der Bedienungsanleitung im nichtgewerblichen Bereich.
• Es wurden ausschließlich empfohlene Stromquellen und empfohlenes Zubehör verwendet.
• Feuchtigkeitsschäden, Fremdeingriffe, Verpolung, Überlastungen und mechanische Beschädigungen liegen nicht vor.
• Fügen Sie sachdienliche Hinweise zur Auffindung des Fehlers oder des Defektes bei.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Sowohl die Einhaltung der Montage- und Betriebsanleitung als auch die Bedingungen und Methoden bei Installation, Betrieb, Verwen-
dung und Wartung der Fernsteuerkomponenten können von uns nicht überwacht werden. Daher übernehmen wir keinerlei Haftung für
Verluste, Schäden oder Kosten, die sich aus fehlerhafter Verwendung und Betrieb ergeben oder in irgendeiner
Weise damit zusammenhängen. Generell übernimmt die Fa. Ripmax keinerlei Haftung für die gesamte Funktionskette "Modell". Ripmax
haftet nicht für Verluste, Folgeschäden, Schäden oder Kosten, die sich aus fehlerhafter Verwendung und Betrieb ergeben oder in irgendei-
ner Weise damit zusammenhängen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung der Fa. Ripmax zur Leistung von Schadensersatz,
gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert der an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Wa-
renmenge der Fa. Ripmax.
ZULASSUNGSBESTIMMUNGEN:
Die Richtlinie „RE" ist die europäische Direktive für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Aner-
kennung ihrer Konformität. Mit der Richtlinie ist unter anderem das Inverkehrbringen, sowie die Inbetriebnahme von Funkanlagen in der
Europäischen Gemeinschaft festgelegt.
Als Zeichen, dass die Geräte den gültigen Europäischen Normen entsprechen, wird das CE-Symbol angebracht. Diese Kenn-
zeichnung ist für alle Länder in der Europäischen Union gleich. Dieses Produkt kann in allen EU-Ländern und in der Schweiz
betrieben werden. Wir weisen darauf hin, dass die Verantwortung für eine den Richtlinien entsprechende Funkanlage bei Ih-
nen, dem Anwender liegt.
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG:
Hiermit erklärt Ripmax Ltd., dass sich dieses Gerät in Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen und anderen relevanten
Vorschriften der entsprechenden EU-Richtlinien befindet. Die Original-Konformitätserklärung finden Sie im Internet unter www.ripmax.
com, bei der jeweiligen Gerätebeschreibung durch Aufruf des Links „ Konformitätserklärung".
ENTSORGUNG:
Dieses Symbol bedeutet, dass elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer vom Hausmüll getrennt, entsorgt
werden müssen. Entsorgen Sie das Gerät bei Ihrer örtlichen, kommunalen Sammelstelle, oder Recycling-Zentrum. Dies gilt für alle
Länder der Europäischen Union sowie in anderen Europäischen Ländern mit separatem Sammelsystem.
Altbatterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, diese zu einer geeigneten Sammel-
stelle zu bringen. Altbatterien und Akkus enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden.
Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber
Hinweis: (Gültig nur für Deutschland)
Am 1. Oktober 1998 trat eine neue Batterieverordnung in Kraft, welche die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien regelt. Hier-
durch besteht eine Rücknahme -, Verwertungs - und Beseitigungspflicht für alle Batterien. Dieser werden wir gerecht, indem wir bei der
RENE AG registriert sind, die eine flächendeckende Rücknahme und Entsorgung sicherstellt. Sie, verehrter Kunde, können Ihre Batterien,
an folgenden Stellen, kostenlos zur Entsorgung abgeben.
• Kommunale Rücknahmestellen
• Bei Ihrem Fachhändler
• An jeder Verkaufsstelle für Batterien (unabhängig davon, wo die Batterie gekauft wurde).
Email:
Website:
Irrtum und technische Änderungen vorbehalten. Copyright Ripmax 2017 • Kopie und Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der Ripmax Ltd.
Ripmax Ltd.
Ripmax Corner
Green Street
Enfield EN3 7Sj, UK
Tel: +44(0)20 8282 7500
Fax: +44(0)20 8282 7501
mail@ripmax.com
www.ripmax.com
Stuttgarter Straße 20/22
75179 Pforzheim
Tel: +49(0)7231 46 94 10
Email:
info@ripmax.de
Webseite:
www.ripmax.de
Ripmax GmbH

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