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3 Sicherheit
Pflichten des Betreibers
Der Betreiber muss dem Bediener die Betriebsanleitung zugänglich machen und
sich vergewissern, dass der Bediener sie gelesen und verstanden hat.
Empfehlungen zur Arbeit
Bitte befolgen Sie folgende Empfehlungen:
3.3
Schutzausrüstung
Arbeitskleidung
Die Kleidung soll zweckmäßig, d. h. eng anliegend, aber nicht hinderlich sein.
Tragen Sie generell auf Baustellen keine offenen langen Haare, lose Kleidung
oder Schmuck einschließlich Ringe. Es besteht Verletzungsgefahr z. B. durch
Hängenbleiben oder Einziehen an Geräteteilen, die sich bewegen.
Tragen Sie nur schwer entflammbare Arbeitskleidung.
Persönliche Schutzausrüstung
Benutzen Sie eine persönliche Schutzausrüstung, um Verletzungen und Ge-
sundheitsschäden zu vermeiden:
12
Arbeiten Sie nur in guter körperlicher Verfassung.
Arbeiten Sie konzentriert, vor allem zum Ende der Arbeitszeit.
Arbeiten Sie nicht mit dem Gerät, wenn Sie müde sind.
Führen Sie alle Arbeiten ruhig, umsichtig und vorsichtig durch.
Arbeiten Sie niemals unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamen-
ten. Ihr Sehvermögen, Ihr Reaktionsvermögen und Ihr Urteilsvermögen kön-
nen beeinträchtigt werden.
Arbeiten Sie so, dass keine Dritten geschädigt werden.
Stellen Sie sicher, dass sich keine Personen oder Tiere im Gefahrenbereich
aufhalten.
Sicherheitsschuhe.
Arbeitshandschuhe aus festem Material.
Arbeitsanzug aus festem Material.
Schutzhelm.
Gehörschutz.
Gesichtsschutz.
Augenschutz.
Atemschutz bei staubhaltiger Luft.

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