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Eg-Konformitätserklärung; Maschinenrichtlinie - DITEC QIK4E Technisches Handbuch

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2. EG-Konformitätserklärung
(Richtlinie 2006/42/EG, Anhang II-B)
Der Hersteller Entrematic Group AB mit Sitz in Lodjursgatan 10, SE-261 44 Landskrona, Schweden
erklärt, dass die motorbetriebene Schranke Typ Ditec QIK4E-QIK7EH-QIK7YEH den wesentlichen Anforderungen der nachste-
henden EG-Richtlinien entspricht:
- Richtlinie über die Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG;
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Bauprodukte-Richtlinie 89/106/EG
den nachstehenden Eigenschaften der Norm EN 13241-1 (Anhang ZA) entspricht:
- Werkseigene Produktionskontrolle (konform)
- Freisetzung gefährlicher Stoffe (konform)
- Widerstand gegen Windlast (Klasse 5)
- Sicheres Öffnen (konform)
- Mechanische Festigkeit und Stabilität (konform)
- Betriebskräfte (konform)
Prüfstelle: Treviso Tecnologia - CERT
Eintragungsnummer: 1600
Adresse: Via Pezza Alta, 34 31046 Rustignè di Oderzo (TV)
Landskrona, 12-02-2013

2.1 Maschinenrichtlinie

Gemäß der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) unterliegt der Installateur, der eine Tür oder ein Tür motorisiert, den gleichen Ver-
pflichtungen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes zu tun:
-
Erstellung der technischen Akte, die die im Anhang V der MR genannten Dokumente enthalten muss;
(die technische Akte ist aufzubewahren und den nationalen Behörden mindestens zehn Jahre lang zur Verfügung zu halten.
Diese Frist beginnt mit dem Herstellungsdatum des motorisierten Türs);
-
Erstellung der EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II-A der Maschinenrichtlinie und Aushändigung an den Kunden;
-
Anbringung der EG-Kennzeichnung an der motorisierten Tür laut Punkt 1.7.3. der Anlage I der MR.
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Marco Pietro Zini
(BA President)

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