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Garantiebedingungen Für Belgien - Medion MD 90260 Handbuch

Inhaltsverzeichnis

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Garantiebedingungen für Belgien
I. Allgemeine Garantiebedingungen
1. Allgemeines
Die Garantiezeit beginnt immer am Tag des Einkaufs des MEDION Gerätes von der MEDION oder einem offiziellen
Handelspartner der MEDION. Die Garantie gilt für Material- und Produktionsschäden aller Art, die bei normaler
Verwendung auftreten können. Die Garantiezeit ergibt sich aus der dem Gerät anliegenden Garantiekarte in Zu-
sammenhang mit dem Kaufbeleg des autorisierten MEDION Handelspartners oder das auf dem Original des Liefer-
scheins angegebene Datum. Bei einer Vertragswidrigkeit, die bei der Lieferung der Ware besteht, beträgt die Garan-
tiefrist nach § 1649 quater Absatz 1 B.W. zwei (2) Jahre.
Um Garantieleistungen beanspruchen zu können, müssen Sie die folgenden Unterlagen vorlegen:
• das Original des Kaufbelegs;
• ggf. das Original des Lieferscheins;
• die Garantiekarte
Liegt den Geräten keine Garantiekarte bei, besteht für diese Geräte keine Garantie. Neue Geräte unterliegen den
gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 24 Monaten. Bei gebrauchten Geräten (B-Ware) unterliegt die Ware der
eingeschränkten Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.
Bewahren Sie das Original des Kaufbelegs, das Original des Lieferscheins und die Garantiekarte bitte gut auf.
MEDION und deren autorisierte Vertriebspartner behalten sich das Recht vor, Garantieleistungen zu verweigern,
wenn der Kaufbeleg bzw. der Lieferschein oder die Garantiekarte nicht vorgelegt werden können bzw. wenn die
Daten unvollständig, gelöscht oder nach dem ursprünglichen Kauf durch den Verbraucher beim Händler geändert
worden sind.
Garantiebedingungen für Belgien
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