Ursachen hierfür können sein:
• Druckstellen, wenn Anschlussleitungen durch
Fenster oder Türspalten geführt werden.
• Knickstellen durch unsachgemäße Befestigung
oder Führung der Anschlussleitung.
• Schnittstellen durch Überfahren der Anschluss-
leitung.
• Isolationsschäden durch Herausreißen aus der
Wandsteckdose.
• Risse durch Alterung der Isolation.
Solch schadhafte Elektro-Anschlussleitungen dürfen
nicht verwendet werden und sind aufgrund der Iso-
lationsschäden lebensgefährlich.
Elektrische Anschlussleitungen regelmäßig auf Schä-
den überprüfen. Achten Sie darauf, dass beim Über-
prüfen die Anschlussleitung nicht am Stromnetz hängt.
Elektrische Anschlussleitungen müssen den einschlä-
gigen VDE- und DIN-Bestimmungen entsprechen.
Verwenden Sie nur Anschlussleitungen mit Kenn-
zeichnung H05VV-F.
Ein Aufdruck der Typenbezeichnung auf dem An-
schlusskabel ist Vorschrift.
Wechselstrommotor
• Die Netzspannung muss 230-240 V~ betragen.
• Verlängerungsleitungen bis 25 m Länge müssen
einen Querschnitt von 1,5 Quadratmillimeter auf-
weisen, über 25 Länge mindestens 2,5 Quadrat-
millimeter.
Anschlussart Y
Wenn ein Ersatz der Netzanschlussleitung erforderlich
ist, ist dies vom Hersteller oder seinem Vertreter aus-
zuführen, um Sicherheitsgefährdungen zu vermeiden.
Anschlüsse und Reparaturen der elektrischen Aus-
rüstung dürfen nur von einer Elektro-Fachkraft
durchgeführt werden.
Bei Rückfragen bitte folgende Daten angeben:
• Stromart des Motors
• Daten des Maschinen-Typenschildes
• Daten des Motor-Typschildes
15. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätege-
setz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern sind
einer getrennten Erfassung bzw. Entsor-
gung zuzuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für
das Löschen seiner personenbezogenen Daten auf
dem zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe).
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme ver-
pflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haus-
halt, kann dieser die unentgeltliche Abholung des
Elektroaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer,
veranlassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kun-
denservice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb
der Europäischen Union können davon abweichen-
de Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten gelten.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
www.scheppach.com
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