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Entsorgung Und Wiederverwertung - Scheppach Hl1050 Original Bedienungsanleitung

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Füllen Sie neues Hydrauliköl ein. (Inhalt: siehe Techni-
sche Daten) und prüfen Sie mit dem Ölmessstab den
Ölstand.
Nach einem Ölwechsel betätigen Sie den Brennholz-
spalter mehrere Male ohne tatsächlich zu spalten.
Achtung! Es dürfen keine Schmutzteile in den Öl-
behälter gelangen.
Entsorgen Sie anfallendes Altöl ordnungsgemäß
in der örtlichen Altölsammelstelle. Es ist verboten,
Altöle in den Boden abzulassen oder mit Abfall zu
vermischen.
Wir empfehlen Öle der HLP 32 Reihe.
Hydraulikanlage
Die Hydraulikanlage ist ein geschlossenes System mit
Öltank, Ölpumpe und Steuerventil.
Das werksseitig komplettierte System darf nicht verän-
dert oder manipuliert werden.
Ölstand regelmäßig kontrollieren.
Zu niedriger Ölstand beschädigt die Ölpumpe,
Hydraulikanschlüsse und Verschraubungen regelmä-
ßig auf Dichtheit prüfen – evtl. nachziehen.
Anschlüsse und Reparaturen
Anschlüsse und Reparaturen der elektrischen Ausrüs-
tung dürfen nur von einer Elektro-Fachkraft durchge-
führt werden.
Bei Rückfragen bitte folgende Daten angeben:
• Stromart des Motors
• Daten des Maschinen-Typenschildes
• Daten des Motor-Typenschildes
Service-Informationen
Es ist zu beachten, dass bei diesem Produkt folgen-
de Teile einem gebrauchsgemäßen oder natürlichen
Verschleiß unterliegen bzw. folgende Teile als Ver-
brauchsmaterialien benötigt werden.
Verschleißteile*: Spaltkeil-/Spaltholmführungen, Hyd-
rauliköl
* nicht zwingend im Lieferumfang enthalten!
Ersatzteile und Zubehör erhalten Sie in unserem Ser-
vice-Center. Scannen Sie hierzu den QR-Code auf der
Titelseite.

16. Entsorgung und Wiederverwertung

Hinweise zur Verpackung
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt-
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran-
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser-
vice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
www.scheppach.com
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.
DE | 17
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