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Nuova Simonelli Prontobar Gebrauchsanweisungen Seite 10

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Um eine gute Belüftung der Maschine zu
gewährleisten, muß diese belüftungssei-
tig mindestens 15 cm (5.9 in) von Mauern
und anderen Maschinen entfernt sein.
Den begonnenen Reinigungsvorgang der
Maschine nicht unterbrechen, da in der
Brühgruppe Reinigungsmittelrückstände
verbleiben könnten.
VERGIFTUNGSGEFAHR
Die Dampfdüse nur mit größter Vorsicht
gebrauchen. Nicht die Hände darunter
legen. Nach ihrem Gebrauch nicht berühren.
VERGIFTUNGSGEFAHR
Das gelernte Personal hat vor
Installations-, Wartungs-, Entlade- und
Einstellverfahren Arbeitshandschuhe
und Unfallverhütungsschuhe zu tragen.
VERBRENNUNGSGEFAHR
Das Personal darf beim Nachfüllen
von Kaffee die Hände nicht in das
Behälterinnere zu führen.
10
ACHTUNG
Abb. 11
ACHTUNG
ACHTUNG
Drücken Sie in keinem Fall den
Sicherheitsschalter oder ziehen Sie an
diesem.
INFORMATION AN BENUTZER
Im Sinne von Art. 13 der geset-
zesvertretenden Rechtverordnung
Nr. 151 vom 25. Juli 2005,
„Durchführung der Richtlinien
2002/95/EG, 2002/96/EG und
2003/108/EG über die Verringerung
der Verwendung von gefährlichen
Stoffen in elektrischen und elektronischen Geräten
sowie über Abfallentsorgung".
Das Symbol „durchgestrichene Mülltonne" auf dem
Gerät bedeutet, dass das Produkt am Ende seiner
Lebensdauer getrennt gesammelt werden muss. Der
Benutzer muss daher das Gerät am Ende seiner
Lebensdauer in den zugelassenen Sammelstellen
für getrennte Abfallsammlung von elektronischen
und elektrotechnischen Abfällen beseitigen oder es
dem Verkäufer zurückgeben, falls er ein ähnliches
Gerat kauft, so dass ein Verhältnis 1 zu 1 entsteht.
Die angemessene getrennte Abfallsammlung vor der
Lieferung des alten Gerätes zu umweltfreundlichen
Recycling-, Behandlungs- und Entsorgungsanlagen
trägt dazu bei, eventuelle schädliche Auswirkungen
auf die Umwelt und Gesundheit zu vermeiden und
unterstützt das Recycling von Stoffen, die das Gerät
beinhaltet. Die unzulässige Entsorgung des Produktes
hat die Verhängung einer Strafe im Sinne der geset-
zesvertretenden Rechtverordnung Nr. 22/1997 (Artikel
50 ff. der gesetzesvertretenden Rechtverordnung Nr.
22/1997) zur Folge.
DE
ACHTUNG
GEFAHR
Abb. 10
ACHTUNG

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