Allgemeine Hinweise
2
Allgemeine Hinweise
2.1 Hinweise zu dieser Montageanleitung
Diese Montageanleitung ist nur für die beschriebenen Hubsäulen gültig und ist für den Hersteller des
Endproduktes, in das diese unvollständige Maschine integriert wird, als Dokumentation bestimmt.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass für den Endkunden eine Betriebsanleitung durch
den Hersteller des Endproduktes zu erstellen ist, die sämtliche Funktionen und Gefahrenhinweise des
Endproduktes enthält.
Dieses gilt ebenfalls für den Einbau in eine Maschine. Hier ist der Maschinenhersteller für die entspre-
chenden Sicherheitseinrichtungen, Überprüfungen, die Überwachung evtl. auftretender Quetsch- und
Scherstellen und die Dokumentation zuständig.
Diese Montageanleitung unterstützt Sie dabei,
•
Gefahren zu vermeiden,
•
Ausfallzeiten zu verhindern,
•
und die Lebensdauer dieses Produktes zu gewährleisten bzw. zu erhöhen.
Gefahrenhinweise, Sicherheitsbestimmungen sowie die Angaben in dieser Montageanleitung sind
ohne Ausnahme einzuhalten.
Die Montageanleitung ist von jeder Person zu lesen und anzuwenden, die mit dem Produkt arbeitet.
Die Inbetriebnahme ist so lange untersagt, bis die Maschine den Bestimmungen der EG-Richtlinien
2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) entspricht. Vor dem Inverkehrbringen muss diese den CE-Richt-
linien, auch dokumentarisch, entsprechen.
Wir weisen den Weiterverwender dieser unvollständigen Maschine/Teilmaschine/Maschinenteile
ausdrücklich auf die Pflicht zur Erweiterung und Vervollständigung dieser Dokumentation hin. Insbe-
sondere beim Ein- bzw. Anbau von elektrischen Elementen und/oder Antrieben ist eine CE-Konformi-
tätserklärung durch den Weiterverwender zu erstellen.
Unsere Einbauerklärung verliert automatisch ihre Gültigkeit.
6