BEFÖRDERUNG IN
D
KRAFTFAHRZEUGEN
1/3
Das Combi Frame wird dynamischen Tests gemäß
ISO 7176-19 unterzogen.
Um die Sicherheit zu gewährleisten, müssen fol-
gende Hinweise beachtet werden:
Diese Zulassung als Autositz gilt nicht für Spe-
zialanfertigungen.
Das Combi Frame ist für die Beförderung von
Personen mit einem Höchstgewicht von 100
kg in Kraftfahrzeugen zugelassen.
Die beförderte Person sollte sich in den einge-
bauten Autositz setzen und möglichst immer
das Rückhaltesystem angelegt lassen.
Das Combi Frame muss in Fahrtrichtung
eingebaut werden, wenn es als Sitz in einem
Kraftfahrzeug benutzt wird. Verwenden Sie
hierzu ein zugelassenes 4-Punkt-Gurt-Befes-
tigungssystem gemäß ISO 10542-2.
Verwenden Sie für die im Rollstuhl beförderte
Person einen gemäß ISO 10542-1 zugelas-
senen 3 Punkt-Sicherheitsgurt. Die Rückhalte-
gurte müssen eng am Körper der beförderten
Person anliegen und dürfen deswegen nicht
von Rollstuhlbauteilen (wie beispielsweise
Armlehnen) vom Körper weggehalten wer-
den. Es reicht NICHT aus, nur den Hüftgurt
anzulegen.
Sämtliches Zubehör muss vom Rollstuhl en-
tfernt werden und an anderer Stelle im Kraft-
fahrzeug sicher verstaut werden. Zubehör,
das nicht entfernt werden kann, muss sicher
am Rollstuhl befestigt werden. Es muss so
positioniert und mit Polstern versehen werden,
dass es keine Gefahr für die beförderte Person
darstellt.
Das Combi Frame sollte auch nach geringfü-
gigen Kfz-Kollisionen erst vom Fachhändler
inspiziert werden, bevor es wieder als Autositz
zum Einsatz kommt.
Die folgenden Hinweise zur Vorbereitung des
Sitzes und des Rollstuhls müssen vor der Be-
förderung einer Person befolgt werden:
Die Sicherheits-
gurte dürfen nicht
durch Rollstuhlteile
(z. B. Armlehen,
Räder) vom Kör-
per fern gehalten
25
werden.
D