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Vorbemerkungen - Scafom-Rux Super 100 Aufbau- Und Verwendungsanweisung

Fassadengerüst-system
Inhaltsverzeichnis
02
SUPER 100 |
AUFBAU- UND VERWENDUNGSANLEITUNG
1

Vorbemerkungen

1.1
Diese Aufbau- und Verwendungsanleitung gilt für den Auf-, Um- und Abbau des
Gerüstsystems SUPER 100 sowie für dessen Nutzung und wendet sich ausschließlich an
Fachunternehmen.
1.2
Das Gerüstsystem SUPER 100 ist mit der Zulassung Nr. Z-8.1-185.2 allgemein
bauaufsichtlich zugelassen.
1.3
Die in dieser Anleitung beschriebene Regelausführung entspricht der Zulassung Nr.
Z-8.1-185.2. Sie ist im Abschnitt 9 dieser Anleitung beschrieben, weitere Angaben sind der
genannten Zulassung zu entnehmen.
1.4
Die in dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung beschriebenen technischen
Problemlösungen schließen andere, technisch nachweislich mindestens gleichwertige
Lösungen nicht aus.
1.5
Neben den Regelungen dieser Anleitung sind die allgemein für das Gerüstbauhandwerk
und für die Nutzer der Gerüste geltenden Regelungen einzuhalten, zum Beispiel:
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-8.1-185.2,
- DIN EN 12811-1: Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Teil 1: Arbeitsgerüste,
- DIN 4420-1: Arbeits- und Schutzgerüste - Teil 1: Schutzgerüste,
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in der jeweils gültigen Fassung,
- Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten" (BGV C22),
- technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1111, 2121),
- Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten (BGI 663),
- Gerüstbauarbeiten (BGI 5101),
- Fachregeln für den Gerüstbau - Standgerüste als Fassaden- oder Raumgerüste aus
vorgefertigten Bauteilen (FRG 1).
1.6
Die Anleitung gilt nur im Zusammenhang mit der Verwendung von original SUPER
100 Bauteilen, die entsprechend der Zulassung Z-8.1-185.2 gekennzeichnet und in der
Bauteilliste im Abschnitt 9.1 angegeben sind.
1.7
Die Bauteile des SUPER 100 dürfen nicht verändert werden.
1.8
Vor dem Einbau der Bauteile sind diese vom Gerüstbauer / Gerüstersteller verantwortlich
zu überprüfen. Beschädigte Teile dürfen nicht verwendet werden.
1.9
Personen, welche die Anforderungen der Vorsorgeuntersuchung G41 für Arbeiten mit
Absturzgefahr nicht mit Sicherheit erreichen, dürfen das Gerüst nicht betreten.
Stand:
8
07/2020
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