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SUPER 100 |
AUFBAU- UND VERWENDUNGSANLEITUNG
4.3.4 SYSTEMFREIE BAUTEILE IN GERÜSTLAGEN
Sofern es erforderlich wird, sind die Gerüstlagen durch systemfreie Bauteile zu vervollständigen.
Hierbei ist die Tragfähigkeit der systemfreien Bauteile in Abhängigkeit von der Belastung und der
benötigten Spannweite zu berücksichtigen.
Ein Spalt zwischen zwei Gerüstbelägen darf maximal 2,5 cm betragen.
Ein Spalt zwischen einem Gerüsthauptbelag und einem Belag auf einer Innenkonsole darf
maximal 8 cm betragen.
Ein Spalt zwischen einem Gerüstbelag und einem benachbarten Gebäude oder einer anderen,
ausreichend tragfähigen Konstruktion darf maximal 30 cm betragen.
Belagflächen von Schutzgerüsten dürfen keine Spalte aufweisen.
Belagflächen von Schutzdächern sind bis zum Bauwerk hin dicht schließend auszuführen.
Stand:
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07/2020