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SUPER 100 |
AUFBAU- UND VERWENDUNGSANLEITUNG
Als persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz dürfen nur Systeme verwendet werden, deren
Eignung für Gerüstbauarbeiten nachgewiesen wurde.
Als PSAgA - Anschlagpunkte dürfen ausschließlich die geprüften Bereiche am Vertikalrahmen
und Geländerpfosten mit Traverse bzw. Schutzgitterstüze verwendet werden (siehe Bild 21 und
Bild 22) Die geprüften Anschlagpunkte für PSAgA sind in den folgenden Darstellungen
gekennzeichnet.
Bild 21: Zulässige Anschlagpunkte für die PSAgA am Vertikalrahmen.
Bild 22: Zulässige Anschlagpunkte für die PSAgA am Geländerpfosten mit Traverse.
Rot gekennzeichnete Bereiche sind nicht als Anschlagpunkte für PSAgA zulässig.
Als Anschlagpunkt für PSAgA dürfen nur mindestens zwei Vertikalrahmen oder
Geländerpfosten mit Traverse bzw. Schutzgitterstützen, die mit mindestens einem
Geländerholm verbunden sind, verwendet werden.
Stand:
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07/2020
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