6 ABBAU DES GERÜSTES
Für den Gerüstabbau ist die Reihenfolge der beschriebenen Arbeitsschritte umzukehren.
Die Verankerungen dürfen erst entfernt werden, wenn darüber liegende Gerüstlagen vollständig
demontiert wurden. Bauteile deren Verankerung gelöst wurde, sind umgehend zu entfernen.
Zur Vermeidung von Stolperstellen sind ausgebaute Gerüstbauteile nicht auf Verkehrswegen zu
lagern.
Ausgebaute Gerüstbauteile dürfen nicht vom Gerüst abgeworfen werden.
Die Gerüstbauteile sind sachgerecht zu transportieren und zu lagern.
Stand:
07/2020
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