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SUPER 100 |
AUFBAU- UND VERWENDUNGSANLEITUNG
5.6 SCHUTZDACH
Das Schutzdach darf nur auf der Außenseite eines Gerüstes in der zweiten Gerüstlage (H = 4 m)
montiert werden (siehe Bild 58).
Zwischen dem Schutzdach und der Arbeitsfl äche in dieser Lage sind Geländerholme
anzuordnen.
Die Schutzdachkonfi guration besteht aus der Verbreiterungskonsole außen, der Abfangstrebe
für Verbreiterungskonsole, dem Schutzdachausleger, den Belägen, der Spaltabdeckung und der
Belagsicherung für Schutzdachausleger. Die gesamte Fläche in dieser Lage (Schutzdach- und
Arbeitsfl äche) ist spaltfrei auszuführen und muss bis an das Bauwerk heranreichen.
Die Ausführung des Gerüstes mit Schutzdach ist mit Abschnitt 9.2 dargestellt. Die dort
angegebenen Zusatzmaßnahmen sind zu beachten.
- Zusätzliche Horizontalriegel
- Zusätzliche Verankerungen
- Zusätzliche Vertikaldiagonalen
Bild 58: Schutzdach
Bei der Montage ist zur Sicherung die PSAgA zu verwenden sind. Die Karabinerhaken der PSAgA
dürfen nur an den hierfür zugelassenen Anschlagpunkten eingehängt werden (siehe Abschnitt 4.4.2).
Es ist zunächst das gesamte Fassadengerüst bis zur 3. Gerüstlage in ca. 6,20 m Höhe inklusive
Seitenschutzbauteilen aufzubauen und zu verankern.
Stand:
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07/2020
Belagsicherung für Schutzdachausleger
Beläge Schutzdachausleger
Verbreiterungskonsole außen
Abfangstrebe für Verbreiterungskonsole