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SUPER 100 |
AUFBAU- UND VERWENDUNGSANLEITUNG
4.4.5 AUFBAU DES GERÜSTES
Der Gerüstbauer / Gerüstersteller legt im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung die
anzuwendenden Maßnahmen zur Absturzsicherung fest (siehe Abschnitt 4.4.2). Die folgenden
möglichen Maßnahmen sind als Absturzsicherung bei der Gerüstmontage vorgesehen:
4.4.5.1 Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung: MSG
A) Montage des MSG (Montagesicherheitsgeländer) von der gesicherten Lage aus.
Das MSG ist an allen Seiten des Gerüstes, an denen Absturzgefahr besteht, anzubringen:
• Ersten MSG-Pfosten an den Ständer hängen (siehe Bild 26).
Bild 26: Montage des ersten MSG-Pfostens.
• MSG-Geländer am ersten MSG-Pfosten einhängen und den zweiten Pfosten mit dem freien
Geländerende koppeln (siehe Bild 27).
Bild 27: Einhängen des MSG-Geländers und zweiten MSG-Pfosten koppeln.
Stand:
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07/2020