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SUPER 100 |
AUFBAU- UND VERWENDUNGSANLEITUNG
4.2.1 LASTVERTEILENDER UNTERBAU
Das Gerüst darf nur auf ausreichend tragfähigem Untergrund direkt aufgestellt werden.
Ein Untergrund wird dann als ausreichend tragfähig anzusehen, wenn er mit einem Pkw
befahrbar ist, ohne Spuren zu hinterlassen. Zum Beispiel: Gepfl asterte, geteerte oder betonierte
Flächen, im Allgemeinen auch geschotterte Flächen.
Bei nicht ausreichend tragfähigem Untergrund sind lastverteilende Unterbauten vorzusehen
(siehe Bild 1).
Bild 1: Lastverteilender Unterbau mit Gerüstbohlen
Bei geneigtem Untergrund muss der Unterbau so ausgeführt werden, dass ein Weggleiten sicher
verhindert wird und dass sich eine waagerechte Aufstandsfl äche für das Gerüst ergibt (zum
Beispiel durch den Einbau von Keilen). Bei Neigungen über 5° sind die örtlichen Lastableitungen
nachzuweisen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Herstellung der geforderten
Sicherheiten durchzuführen.
Bild 2: Lastverteilender Unterbau auf geneigter Fläche
Eine Neigung von 5° entspricht einer Neigung von 8,5 %, also 8,5 cm Höhenunterschied
auf 100 cm Länge.
Stand:
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07/2020